Wie die Gemeinde Hombrechtikon meldet, wurde die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage (läuft bis 24. Mai 2023) genehmigt.
Hombrechtikon
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden.

Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen.

Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf die Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) hat die Gemeinde Hombrechtikon den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet.

Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme öffentlich auf

Der Gemeinderat genehmigte mit Beschluss Nummer 45 vom 7. März 2023 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei.

Gestützt auf die Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei macht die Gemeinde Hombrechtikon die Planauflage öffentlich bekannt.

Die Unterlagen liegen vom 24. März 2023 bis zum 24. Mai 2023 während 60 Tagen bei der Gemeinde Hombrechtikon zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser publiziert.

Einwendungen können bis 24. Mai eingereicht werden

Gemäss der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben.

Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 24. Mai 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.

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