Stäfa

Gemeinderat: Kommunales Feuerwerksverbot nicht verhältnismässig

Gemeinde Stäfa
Gemeinde Stäfa

Stäfa,

Der Gemeinderat Stäfa empfiehlt die Initiative «Kommunales Verbot von privatem Feuerwerk» zur Ablehnung. Sie sei nicht verhältnismässig und schlecht umsetzbar.

Stäfa Zürichsee
Blick auf die Gemeinde Stäfa und den Zürichsee. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Einzelinitiative «Kommunales Verbot von privatem Feuerwerk» verlangt, dass in Stäfa der Verkauf und das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk verboten werden.

Die Initiantin begründet das Anliegen mit der Belastung von Mensch und Tier durch Lärmemissionen, der Belastung der Umwelt durch Schadstoffe und Feinstaub sowie durch Abfall.

Wie die Gemeinde Stäfa schreibt, empfiehlt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 15. Juni, die Initiative abzulehnen.

Gemeinderat: Restriktives Verbot nicht verhältnismässig und schlecht umsetzbar

Wird die Initiative von der Gemeindeversammlung als allgemeine Anregung angenommen, erarbeitet der Gemeinderat innert der folgenden 18 Monate eine Umsetzungsvorlage, die wiederum durch die Gemeindeversammlung zu beschliessen ist.

Der Gemeinderat hat Verständnis für das Anliegen, erachtet ein restriktives Verbot von lärmendem Feuerwerk jedoch als nicht verhältnismässig und schlecht umsetzbar.

Aktuell ist das Abbrennen von lärmigem Feuerwerk am 1. August und an Silvester sowie bewilligungspflichtig an besonderen Anlässen erlaubt.

Der Gemeinderat ist der Meinung, dass diese Regelung dem gesellschaftlichen Konsens entspricht. Dieser Konsens beruht auf einem rücksichtsvollen Miteinander und gleichzeitiger Wahrung der persönlichen Freiheit.

Strengere nationale Gesetzgebung zeichnet sich ab

Des Weiteren steht der Gemeinderat auch aus ordnungspolitischen Gründen einer Einzelfalllösung für die Gemeinde Stäfa kritisch gegenüber, insbesondere da sich eine strengere nationale Gesetzgebung zum Abbrennen und Verkauf von Feuerwerk abzeichnet.

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