Wie die Gemeinde Stäfa bekannt gibt, hat der Gemeinderat per 1. März 2023 die Richtlinie über die Meldung von Unregelmässigkeiten in Kraft gesetzt.
Einkaufszentrum an der Goethestrasse in Stäfa.
Einkaufszentrum an der Goethestrasse in Stäfa. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat führt eine Plattform für die Meldung von Unregelmässigkeiten in der Geschäftstätigkeit der Organe und Stellen der Politischen Gemeinde Stäfa ein.

Dafür hat er per 1. März 2023 die Richtlinie über die Meldung von Unregelmässigkeiten (Whistleblowing) in Kraft gesetzt, welche auf der Homepage der Gemeinde Stäfa einsehbar ist.

Die neue Richtlinie ist nicht zuletzt ein Ergebnis aus der Vorstudie «Fürsorgerische Zwangsmassnahmen in der Gemeinde Stäfa von 1912 bis1981», welche am 18. Juli 2022 kommuniziert wurde.

Die Vorstudie hat unter anderem gezeigt, dass es für die bevormundeten und von ihrer Familie getrennten Personen keine Möglichkeit gab, sich mit ihren Anliegen bei einer unabhängigen Stelle zu melden.

Fehlverhalten kann und soll gemeldet werden

Die Gemeinde Stäfa als Arbeitgeberin ermutigt und unterstützt insbesondere ihr Personal, Anhaltspunkte für Unregelmässigkeiten, Missstände und Fehlverhalten zu melden.

Die Richtlinie sieht vor, dass grundsätzlich jede Person die Meldestelle in Anspruch nehmen kann, wobei vor allem Meldungen zu Gesetzesverletzungen, Verletzungen interner Richtlinien und Verhaltensregeln, unethisches Verhalten oder Umweltschäden im Vordergrund stehen.

Über die Meldeplattform können solche Informationen neu, anonym und in einem klar geregelten Prozess, gemeldet werden.

Die unabhängige Meldestelle wird die Meldungen entgegennehmen, sie einer ersten Prüfung unterziehen und die Gemeinde je nach Falllage bei der Untersuchung unterstützen.

Eine webbasierte Meldeplattform steht zur Verfügung

Bei den Vorbereitungen zur Einführung einer Meldestelle für Whistleblowing stellte sich heraus, dass eine grundlegende Anforderung, nämlich den Meldeprozess während der ganzen Dauer anonymisiert zu führen, verwaltungsintern nicht gewährleistet werden kann.

Entsprechend hat die Gemeinde auf dem Markt figurierende Angebote geprüft und mit der ENQUIRE Rechtsanwälte AG aus Zürich eine auf Whistleblowing und Untersuchungen spezialisierte Anwaltskanzlei gefunden.

ENQUIRE nimmt die Funktion einer unabhängigen Meldestelle wahr und stellt dafür eine webbasierte Meldeplattform zur Verfügung, die sie zusammen mit Farsight AG aus Opfikon entwickelt und für die Gemeinde Stäfa aufgesetzt hat.

Die Kommunikation mit Meldenden ist über diese Plattform auch nach der Abgabe einer anonymen Meldung möglich, womit eine durchgehend anonymisierte Abwicklung gewährleistet ist.

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