Wie die Gemeinde Celerina schreibt, hat sich die Gemeindeversammlung am 12. Dezember 2022 für das Wohnraumförderungsgesetz (WRFG) ausgesprochen.
Dorfzentrum Celerina/Schlarigna.
Dorfzentrum Celerina/Schlarigna. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Gesetz über die Förderung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (WRFG) wird an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 mit grossem Mehr bei einer Gegenstimme und sieben Enthaltungen genehmigt.

Mit der Annahme des Wohnraumfdrderungsgesetzes (WRFG) bekennt sich die Gemeinde dazu, den Wohnraum für die einheimische Bevölkerung aktiv zu fördern.

Die einheimische Bevölkerung umfasst diejenigen Personen, die ihren Wohnsitz bereits in der Gemeinde haben oder ihn mit dem Bezug des geförderten Wohnraums in die Gemeinde verlegen.

Ein bedarfsgerechter Wohnraum soll für die einheimische Bevölkerung bezahlbar sein und über einen soliden Ausbaustandard verfügen.

Die lnstrumente der Wohnraumförderung

Als lnstrumente der Wohnraumförderung durch die Gemeinde zählt das WRFG verschiedene Förderungsinstrumente auf, wie beispielsweise die Realisierung von Wohnbauten durch die Gemeinde, Beteiligung der Gemeinde an Bauträgern beziehungsweise Gründung solcher Trdgerschaften durch die Gemeinde, Abgabe von Bauland im Baurecht oder zu Eigentum an Bauträgerschaften, Ergreifen von Massnahmen im Rahmen der Ortsplanung oder den Erwerb von Bauland und Grundstücken.

Nicht vorgesehen sind insbesondere Lenkungsabgaben oder Beschränkungen bei den altrechtlichen Wohnungen.

Die Gemeinde wird somit an ihrer bisherigen Strategie, welche im Wesentlichen darin besteht, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, statt bestehendes Eigentum zu belasten, festhalten.

Aufgrund dieser Strategie kann die Gemeinde derzeit bereits 77 Wohnungen an Einheimische vermieten.

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