Zonenplan und Baureglement treten per Januar 2026 in Kraft
Der Gemeinderat hat entschieden, den neuen Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) auf1. Januar 2026 in Vollzug zu setzen.

Wie die Gemeinde Widnau mitteilt, hatte das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg) mit Verfügung vom 17. Juli 2025 den kommunalen Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) der Gemeinde genehmigt.
Mitte August eröffnete der Gemeinderat die Gesamtverfügungen, gegen die beim Kanton Rekurs erhoben werden konnte. Da innert der 14-tägigen Frist bis 2. September 2025 beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement keine Rekurse eingegangen sind, ist der neue Rahmennutzungsplan rechtsgültig.
Der Gemeinderat hat entschieden, den neuen Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) auf 1. Januar 2026 in Vollzug zu setzen.
Damit überführt die politische Gemeinde ihre Planungsinstrumente ins neue seit 2017 geltende kantonale Planungs- und Baurecht: Der Zonenplan aus dem Jahr 1993 und das Baureglement aus dem Jahr 2007 werden abgelöst.
Bis 31. Dezember wird nach bisherigem Recht beurteilt
Bis 31. Dezember 2025 werden Baubewilligungen noch nach bisherigem Recht beurteilt, soweit das neue Recht für die Baugesuchstellenden nicht günstiger ist.
Bei Baugesuchen, die am 31. Dezember 2025 vom Gemeinderat noch nicht entschieden sind, gelangen ab 1. Januar 2026 das kantonale Planungs- und Baugesetz und der neue kommunale Rahmennutzungsplan zur Anwendung.
Der Gemeinderat dankt allen an der Totalrevision Beteiligten für ihre Mitwirkung, den offenen Austausch und das Engagement für die neuen Planungsinstrumente. Der intensive Planungsprozess ist mit der Inkraftsetzung erfolgreich abgeschlossen.