Berneck

Berneck: Neue Regeln für die Sportanlagen Stäpfli – Musik ist tabu

Gemeinde Berneck
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St. Margrethen,

Der Gemeinderat von Berneck SG hat das Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlagen Stäpfli aktualisiert.

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Die Sportanlage Stäpfli in Berneck. - zVg

Für die Turnhalle und Aussensportanlagen Stäpfli besteht seit dem Jahr 2008 ein rechtskräftiges Benützungsreglement, das vom damaligen Primarschulrat erlassen und im Jahr 2013 ergänzt wurde. Mit der Inkorporation der Primarschulgemeinde in die politische Gemeinde per 1. Januar 2021 gingen die Schulliegenschaften sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten auf die politische Gemeinde über. Das Reglement blieb rechtskräftig, seine Bezeichnungen und Zuständigkeiten entsprechen jedoch nicht mehr der heutigen Gemeindeorganisation.

Der Gemeinderat hat das Reglement deshalb aktualisiert und am 11. August 2026 neu erlassen. Die wesentlichen Grundsätze des bisherigen Reglements wurden übernommen. Für den ordentlichen Trainings- und Belegungsbetrieb der Vereine ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.

Die bisherige Nutzung kann im bewilligten Rahmen weitergeführt werden.

Präzisiert wurden insbesondere die Regeln für die spontane private Nutzung der Aussensportanlagen. Diese bleibt während der zulässigen Nutzungszeiten ohne Bewilligung möglich. Das aktualisierte Reglement hält jedoch klarer fest, wie sich private und organisierte Nutzende zu verhalten haben.

Übermässige Lärm- und Lichtimmissionen, übermässiges Schreien und Zurufen, das absichtliche Schiessen von Bällen gegen Zäune und Banden sowie das Abspielen von Musik über Lautsprecher im Freien sind nicht gestattet.

Hintergrund der Präzisierungen sind wiederholte Rückmeldungen zu Lärmimmissionen, die insbesondere von der privaten Nutzung der Aussensportanlagen ausgingen. Gleichzeitig zeigte sich, dass die bereits im bisherigen Reglement festgelegten Nutzungszeiten über längere Zeit nicht konsequent vollzogen wurden.

Das aktualisierte Nutzungsreglement hält die – auch schon bisher geltenden – Öffnungszeiten einschliesslich der Mittagsruhe ausdrücklich fest. Für ausserschulische Nutzungen gelten ab dem 1. Oktober 2026 grundsätzlich folgende Zeiten:

Montag bis Freitag: 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 22 Uhr

Samstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 19 Uhr

Sonntage und gesetzliche Feiertage: gesamte Sportanlage geschlossen

Öffentliche Sportanlagen sollen der Schule, den Vereinen und der Bevölkerung möglichst breit zur Verfügung stehen. Klare Nutzungszeiten und gegenseitige Rücksichtnahme tragen dazu bei, dass die Anlagen langfristig genutzt werden können und ein gutes Nebeneinander im umliegenden Quartier gewahrt bleibt.

Zusammen mit dem Nutzungsreglement hat der Gemeinderat den Gebührentarif aktualisiert. Die bisherigen Gebührenansätze bleiben unverändert. Neu wird die ausschliessliche regelmässige Nutzung der Aussensportanlagen ohne Turnhalle im Gebührentarif separat geregelt.

Die regelmässige Nutzung durch Kinder- und Jugendgruppen bleibt gebührenfrei.

Das aktualisierte Nutzungsreglement untersteht vom 17. August 2026 bis 25. September 2026 dem fakultativen Referendum. Während dieser Frist können 253 in Berneck stimmberechtigte Personen ein Referendumsbegehren einreichen. Das Nutzungsreglement liegt im Rathaus öffentlich auf und kann auch auf der Website der Gemeinde sowie auf der Publikationsplattform eingesehen werden.

Bei unbenütztem Ablauf der fakultativen Referendumsfrist wird das aktualisierte Nutzungsreglement auf den 1. Oktober 2026 in Vollzug gesetzt und ersetzt gleichzeitig das bisherige Benützungsreglement. Der vom fakultativen Referendum ausgenommene Gebührentarif wird auf denselben Zeitpunkt in Vollzug gesetzt.

Bis zum Inkrafttreten des aktualisierten Reglements gilt das bisherige Reglement unverändert weiter. Die Aussensportanlagen dürfen demnach von Montag bis Freitag längstens bis 22 Uhr und am Samstag längstens bis 19 Uhr genutzt werden. An Sonntagen und Feiertagen bleiben sie geschlossen.

Diese bereits geltenden Vorgaben werden ab sofort wieder konsequent kontrolliert.

Bewilligte Ausnahmen bleiben nach Massgabe des Reglements möglich.

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