Bau- und Strassenkommission neu zuständig für Baubewilligungen

Gemeinde Widnau
Gemeinde Widnau

St. Margrethen,

Ab 1. Januar 2026 entscheidet in Widnau die Bau- und Strassenkommission erstinstanzlich über Baubewilligungen. Der Gemeinderat bleibt Planungsbehörde.

Im Zentrum der Gemeinde Widnau.
Im Zentrum der Gemeinde Widnau. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Widnau berichtet, ist ab 1. Januar 2026 die Bau- und Strassenkommission anstelle des Gemeinderats die kommunale Baubehörde (Art. 2 des neuen Baureglements): Sie entscheidet ab dann erstinstanzlich im Baubewilligungsverfahren.

Der Gemeinderat hat die Kommission daher neu konstituiert mit drei Mitgliedern des Gemeinderats (sowie einem Ersatzmitglied) und zwei Abteilungsleitungen sowie dem Leiter Bauverwaltung als beratender Aktuar.

Baugesuche im Meldeverfahren werden neu von der Bauverwaltung genehmigt. Der Gemeinderat bleibt Planungsbehörde und ist weiterhin zuständig für den Erlass von Sondernutzungsplänen und Strassenplänen.

Wie bisher unterstützt der Gestaltungsbeirat die Bau- und die Planungsbehörde bei relevanten Bauvorhaben in den Gebieten mit guter Gesamtwirkung sowie bei Sondernutzungsplänen.

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