Kanton Glarus verbietet das Feuern im Freien
Wegen der grossen Waldbrandgefahr hat der Kanton Glarus am Donnerstagabend ein Feuerverbot im Freien erlassen. Auch das Abbrennen von Feuerwerk ist untersagt.

Die konstant hohen Temperaturen und der in den letzten Wochen fehlende Regen hätten die Waldbrandgefahr weiter ansteigen lassen, heisst es in der Mitteilung des Kantons.
Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation sei im gesamten Kantonsgebiet sehr gross. Der Funkenflug eines Feuers, von Feuerwerk oder von unachtsam weggeworfenen Raucherwaren könnte zu einem grösseren Waldbrand führen.
Deshalb gilt bis auf Widerruf für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot. Es umfasst unter anderem auch das Abbrennen von Feuerwerk, die Höhenfeuer am 1. August oder den Einsatz von Kohle- oder Einweggrills. Die Lage werde am 22. Juli neu beurteilt, heisst es in der Mitteilung.






