Am Donnerstag (11.07.2019), um 13:30 Uhr, ist es auf der Wilerstrasse zu einer Kollision zwischen drei Fahrzeugen gekommen. Drei Personen zogen sich dabei leichte Verletzungen zu.
Suret
Ein Polizeiauto. - Polizei

Eine 56-jährige Autofahrerin fuhr von Bütschwil in Richtung Lütisburg Station. Zur gleichen Zeit fuhren ihr ein 65-jähriger Lastwagenfahrer und hinter ihm ein 66-jähriger Autofahrer mit seiner 43-jährigen Beifahrerin entgegen. Der 66-Jährige überholte den vor ihm fahrenden Lastwagen und sein Auto kollidierte mit dem Auto der entgegenkommenden 56-Jährigen. Daraufhin fuhr der 66-Jährige nach rechts und kollidierte mit seinem Auto dort noch mit dem Anhänger des 65-jährigen Lastwagenfahrers. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Auto des 66-Jährigen gedreht und kam auf der Gegenfahrbahn zum Stillstand. Sowohl der 66-jährige Autofahrer, seine 43-jährige Beifahrerin sowie die 56-jährige Autofahrerin wurden alle leicht verletzt und vom Rettungsdienst ins Spital gebracht. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von insegesamt über 35'000 Franken. Die Feuerwehr Bütschwil musste die Strasse für die Unfallaufnahme und anschliessende Räumung in beide Richtungen sperren und eine Umleitung erstellen.

Ricken: Raser angehalten

Am Donnerstagabend (12.07.2019), hat die Kantonspolizei St.Gallen an der Rickenstrasse, im mit 80 km/h signalisierten Ausserortsbereich, Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Dabei wurde das Auto eines 22-jährigen Schweizers mit einer Geschwindigkeit von 163 km/h gemessen. Der Raser musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben. Das Auto wurde durch die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen sichergestellt. Mit 120 km/h passierte ein weiteres Auto die Kontrollstelle. Der 32-jährige Fahrer von diesem Auto musste seinen Führerausweis ebenfalls abgeben.

Kanton St.Gallen: Straffreie Abgabe von Laserpointern

Per 1. Juni 2019 ist das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft getreten. Neu sind Laserpointer, die nicht der Laserklasse 1 zugeordnet werden können, verboten. Die Kantonspolizei St.Gallen bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, Laserpointer bzw. Präsenter mit Laser straffrei abzugeben.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist die Verwendung von Laserpointer, die nicht der Laserklasse 1 zugeordnet werden können, verboten. Es gilt eine Übergangsfrist für den Besitz von Laser der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 sowie nicht gekennzeichneten Laserpointer bis zum 1. Juni 2020. Laserpointer der Klasse 2 müssen bis spätestens 1. Juni 2021 entsorgt werden. Die Kantonspolizei St.Gallen bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, entsprechende Laserpointer straffrei auf allen Polizeiposten abzugeben. Sie werden durch die Kantonspolizei St.Gallen fachgerecht entsorgt beziehungsweise vernichtet.

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