Regierung

Unbewilligte Kundgebungen: Regierung will Kosten nicht neu regeln

Die SVP-Fraktion fordert, dass Polizei-Kosten bei unbewilligten Demonstrationen vom Veranstalter getragen werden müssen. Die Regierung will nicht eintreten.

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Die St. Galler Regierung. - keystone

Die St. Galler Regierung will auf eine Motion der SVP-Fraktion nicht eintreten. Darin wird gefordert, dass die Kosten für Polizeieinsätze bei unbewilligten Demonstrationen auf die Veranstalter überwälzt werden müssen.

Für die meisten Demonstrationen würden Bewilligungen eingeholt, schrieb die SVP-Fraktion ihrer Motion. Es fänden aber auch unbewilligte Kundgebungen statt. Dabei begingen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sachbeschädigungen, sei es an öffentlichem oder privatem Eigentum.

Bern und Luzern als Beispiel

Die Fraktion verwies auf das Beispiel der Kantone Luzern und Bern. Dort stehe im Polizeigesetz, dass den Veranstaltern von nicht bewilligten Demonstrationen Rechnung gestellt werden kann. Dies bei Kosten des Polizeieinsatzes wobei Gewalt an Personen oder Sachen ausgeführt wird.

Die St. Galler Regierung solle nun einen Gesetzesentwurf vorlegen, der eine Kostenbeteiligung am Polizeieinsatz für die Veranstalter von nicht bewilligten Demonstrationen vorsehe. «Unabhängig davon, ob Gewalt an Sachen oder Personen ausgeübt wird», so die SVP.

Polizeiliche Grundversorgung sei staatliche Aufgabe

Die Regierung lehnt die Motion ab. Die polizeiliche Grundversorgung sei eine staatliche Aufgabe und werde grundsätzlich gebührenfrei aus allgemeinen Staatsmitteln erbracht.

Eine Überwälzung der Kosten an Veranstalterinnen und Veranstalter von Demonstrationen «tangiert die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit». Für solche Eingriffe brauche es eine gesetzliche Grundlage und sie müssten durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sowie verhältnismässig sein.

Verursacher können schon heute zum Kosten-Ersatz verpflichtet werden

Unbewilligte Demonstrationen auf öffentlichem Grund seien im Kanton St. Gallen selten. Auch bei den Krawallen nach Fussballspielen handle es sich nicht um unbewilligte Demonstrationen. Dort gebe es zudem Spezialregelungen für die Kostenverteilung.

Bereits heute sei es gesetzlich möglich, dass die Verursacherinnen und Verursacher polizeilicher Massnahmen zum Ersatz von Kosten verpflichtet werden könnten. Voraussetzung sei, dass diese bekannt und die Kosten konkret zurechenbar seien.

Die Regierung folgert daraus, dass es keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Regelungen gebe. Die Motion wird voraussichtlich in der kommenden Novembersession im Kantonsrat behandelt.

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