St.Gallen: Gegenvorschläge zu zwei abgelehnten Initiativen

St.Gallen hat an seiner Sitzung vom 2. November 2021 die Initiativen «Zukunfts-Initiative» und «Gute-Luft-Initiative» abgelehnt und Gegenvorschläge beschlossen.

Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent. (Symbolbild) - Der Bundesrat

 Am 2. November 2021 hat das Stadtparlament die Initiativbegehren «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)» und «Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» behandelt.

Die beiden Initiativbegehren wurden abgelehnt. Das Stadtparlament hat Gegenvorschläge beschlossen.

Die Mehrheit des Initiativkomitees hat die Initiativbegehren zurückgezogen, weshalb die Initiativen nicht an die Urne gelangen.

Bereits ausformulierte Anpassungen

Bei beiden Gegenvorschlägen handelt es sich um bereits ausformulierte Anpassungen in den Erlassen (Nachtrag zum Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung) beziehungsweise um die Erstellung eines neuen Reglements für ein gesunde Stadtklima.

Gemäss Artikel 58 des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; RIG) ist keine weitere Parlamentsvorlage zum Inhalt des Gegenvorschlags nötig, sondern der Beschluss des Stadtparlaments vom 2. November 2021 ist direkt dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist läuft vom 2. Februar bis 3. März 2022.

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