St.Gallen: Alkohol und Fahrunfähigkeit – fünf Führerausweise weg

Die Kantonspolizei St. Gallen hat am Samstag und Sonntag Verkehrsteilnehmende kontrolliert. Dabei wurden fünf Führerausweise eingezogen.

St.Gallen
St.Gallen: Alkohol und Fahrunfähigkeit – fünf Führerausweise weg. - Kapo SG

Am frühen Samstagmorgen meldete ein Verkehrsteilnehmer ein Auto mit auffälliger Fahrweise in St. Gallenkappel. Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte das Schlangenlinien fahrende Auto auf der Rüeterswilerstrasse zur Kontrolle anhalten. Der 59-jährige Autofahrer wurde als fahrunfähig eingestuft. Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Sein Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

Am Samstagnachmittag wurden in Weite und Gossau eine 70-jährige Frau und ein 32-jähriger Mann in ihren Fahrzeugen angehalten. In Weite wurde eine Patrouille auf einen beschädigten Lieferwagen aufmerksam, den sie anschliessend auf der Hauptstrasse zur Kontrolle anhielten. Die Frau am Steuer wurde als fahrunfähig eingestuft. In Gossau hielt eine Patrouille einen Mann in seinem Auto auf der Herisauerstrasse an, der ebenfalls als fahrunfähig eingestuft wurde. Beide mussten eine Blut- und Urinprobe abgeben. Ihre Führerausweise wurden ihnen auf der Stelle abgenommen.

Am Samstagabend konnte eine Patrouille in Buchs keinen Führerausweis mehr abnehmen. Der 35-jährige Autofahrer, den sie am Winkelweg zur Kontrolle angehalten hatten, war bereits mit einem Führerausweisentzug belegt. Zudem wurde der Mann als fahrunfähig eingestuft. Bei ihm wurde die Abnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt.

Alkohol am Steuer

Am frühen Sonntagmorgen kontrollierte eine Patrouille an der Rheinstrasse in Buchs einen 20-jährigen Autofahrer. Eine bei ihm durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0,51 mg/l. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.

Alkohol
Ein Mann beim Alkoholtest. (Symbolbild) - keystone

Die Kantonspolizei St.Gallen bringt die fünf Personen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige. Die zuständigen Administrativbehörden entscheiden über die Dauer eines Ausweisentzugs oder dessen Verlängerung.

Kommentare

User #1646 (nicht angemeldet)

Immer wieder dieser Käse :"FAHRUNFÄHIG" wenn er unfähig ist zu fahren, wie ist er dann in die Kontrolle "GEFAHREN"???

User #6472 (nicht angemeldet)

Wer nicht nehr laufen kann muss ja fahren!

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