St.Gallen: Neuer Lehrgang stärkt selbstbestimmtes Entscheiden
Die OST in St.Gallen entwickelt mit der Hochschule Luzern und Pro Infirmis einen Lehrgang, der Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen stärkt.

Die OST – Ostschweizer Fachhochschule und die Hochschule Luzern (HSLU) entwickeln gemeinsam mit Pro Infirmis ein Bildungsangebot für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Fähigkeiten, um eigene Wünsche zu erkennen, Möglichkeiten abzuwägen und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.
Eigene Entscheidungen zu treffen, ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, deren Alltag bisher häufig durch Fremdbestimmung geprägt war, kann dies jedoch eine besondere Herausforderung darstellen. Das Projekt «Entscheiden lernen» entwickelt deshalb ein praxisnahes Bildungsangebot, welches Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen darin unterstützt, eigene Wünsche zu erkennen, verschiedene Möglichkeiten abzuwägen und tragfähige Entscheidungen zu treffen.
Das von Innosuisse (Schweizerische Agentur für Innovationsförderung) unterstützte Projekt wird von der OST – Ostschweizer Fachhochschule und der HSLU gemeinsam mit Pro Infirmis durchgeführt. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wirken von Beginn an als Co-Forschende bei der Entwicklung und Erprobung des Angebots mit. Das Projekt knüpft an die Arbeit des Teams SEGEL – Schwierige Entscheide, gemeinsame Lösungen – an, in dem Menschen mit und ohne kognitive Beeinträchtigungen seit 2018 gemeinsam forschen.
Selbstbestimmung stärken
«Selbstbestimmung beginnt nicht erst bei einer konkreten Entscheidung. Menschen müssen zunächst herausfinden können, was ihnen wichtig ist, welche Möglichkeiten sie haben und welche Folgen eine Wahl mit sich bringen kann», sagt Co-Projektleiterin Prof. Dr. Corinne Wohlgensinger vom ISAL Institut für Soziale Arbeit im Lebensverlauf der OST. «Genau diese Fähigkeiten wollen wir gemeinsam mit den Betroffenen stärken.»
Das Projekt greift auch den Wandel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung auf, der in verschiedenen Kantonen vorangetrieben wird. Künftig sollen finanzielle Mittel stärker direkt Menschen mit Behinderungen zugutekommen. Dadurch können sie vermehrt selbst entscheiden, welche Unterstützungsleistungen sie in Anspruch nehmen möchten.
Diese Entwicklung entspricht den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention, die von der Schweiz 2014 ratifiziert wurde.
Recht auf Wahlmöglichkeiten
Neue gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen allein reichen jedoch nicht aus. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen benötigen auch Gelegenheiten, Erfahrungen und passende Hilfsmittel, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Während eine Wahl zwischen zwei alltäglichen Angeboten vergleichsweise einfach sein kann, sind Fragen zur künftigen Wohnform, zum Zusammenleben oder zur persönlichen Unterstützung deutlich komplexer.
«Das Recht auf Wahlmöglichkeiten entfaltet seine Wirkung erst dann, wenn Menschen ihre Bedürfnisse ausdrücken, Alternativen beurteilen und ihre Entscheidungen tatsächlich umsetzen können», erklärt Co-Projektleiterin Judith Adler, lic.phil, Dozentin am Institut für Sozialpädagogik und Sozialpolitik an der Hochschule Luzern. «Das Bildungsangebot verbindet deshalb Wissensvermittlung mit konkreten Übungen und Erfahrungen aus dem Alltag der Teilnehmenden.»
Starker Praxispartner
Der geplante Lehrgang umfasst acht Module. Bearbeitet werden unter anderem das Erkennen von Entscheidungssituationen, das Entwickeln eigener Vorlieben, das Abwägen verschiedener Optionen und das Verstehen möglicher Konsequenzen. Zwei Prototypen des Bildungsangebots werden gemeinsam mit Teilnehmenden erprobt, ausgewertet und schrittweise verbessert.
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wirken dabei nicht nur an der Entwicklung mit, sondern übernehmen auch Aufgaben in der Kursleitung. Eine wissenschaftliche Evaluation untersucht die Wirkung und Nachhaltigkeit des Angebots.
«Pro Infirmis möchte Menschen mit Behinderungen darin bestärken, möglichst selbstbestimmt über ihr eigenes Leben zu entscheiden. Dazu gehören zum Beispiel Entscheidungen darüber, wo und wie sie wohnen, arbeiten oder ihre Freizeit gestalten möchten», sagt Roland Dürr, Regionalleiter Ost bei Pro Infirmis
Das Projekt startete im März 2026 und läuft bis Juni 2028. Der erste Prototyp des Bildungsangebots wird bis anfangs 2027 entwickelt und im ersten Halbjahr 2027 erprobt und evaluiert. Anschliessend entsteht auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ein zweiter Prototyp.
Eine Begleitgruppe mit Vertretenden in eigener Sache sowie aus Kantonen und Institutionen unterstützt das Projekt. Langfristig soll das Angebot dazu beitragen, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen häufiger eigene Entscheidungen treffen und selbstbestimmtere Wohn- und Lebensformen verwirklichen können. Gleichzeitig unterstützt es die Kantone bei der Umsetzung der Subjektfinanzierung und leistet einen Beitrag zu mehr gesellschaftlicher Inklusion.







