St. Galler Standesbegehren für die Förderung von Energieholz
Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstagvormittag ein Standesbegehren überwiesen. Die Forderung: Das Bundesrecht soll so geändert werden, dass Bauten für die Produktion von Energie aus Holz in der Landwirtschaftszone bewilligt werden können.

Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstagvormittag ein Standesbegehren überwiesen. Die Forderung: Das Bundesrecht soll so geändert werden, dass Bauten für die Produktion von Energie aus Holz in der Landwirtschaftszone bewilligt werden können.
Aktuell sei die Erstellung von Bauten für die Produktion von Wärme und Strom aus verholzter Biomasse ausserhalb der Bauzone nach Bundesrecht nicht zulässig, heisst es im Standesbegehren, das die CVP-EVP-Fraktion eingereicht hat. Damit werde die Chance verpasst, Wärmenetzverbunde in Siedlungsnähe zu realisieren.
Das Bundesgesetz über die Raumplanung solle deshalb so angepasst werden, dass Kantone und Gemeinden solche Bauten und Anlagen künftig auch in der Landwirtschaftszone bewilligen können.
Die Regierung lehnte den Vorstoss ab. Die Lockerung des Raumplanungsrechts sei für diesen Zweck nicht gerechtfertigt. Die Ratsmehrheit sah dies anders: Das Standesbegehren wurde mit 77 gegen 31 Stimmen bei vier Enthaltungen überwiesen. Nun wird darüber die Bundesversammlung entscheiden.