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St. Galler Regierung will automatisierte Fahrzeugfahndung einführen

Die gesetzlichen Grundlagen für die automatisierte Fahrzeugfahndung hat die St. Galler Regierung zusammen mit der Revision des Polizeigesetzes vorgelegt.

Fahrzeugfahndung
Fahrzeugfahndung (Symbol). - Keystone

Die St. Galler Regierung hat zusammen mit der Revision des Polizeigesetzes die gesetzlichen Grundlagen für die automatisierte Fahrzeugfahndung vorgelegt. Im Gegensatz zum Nachbarn Thurgau gab es im Kanton bisher keine Autonummernscanner.

Die automatisierte Verkehrsüberwachung könne für Ermittlungen, Fahndungen und Sofortmassnahmen wie beispielsweise bei Suiziddrohungen «gewinnbringend eingesetzt werden», schrieb die Regierung zum revidierten Polizeigesetz, das sich noch bis am 27. Oktober in der Vernehmlassung befindet.

Das Scannen von Autonummern wird in verschiedenen Kantonen wie beispielsweise dem Thurgau schon länger praktiziert. Das Bundesgericht setzte sich wiederholt damit auseinander, zuletzt in einem Urteil von November 2022 zur Anwendung im Kanton Solothurn.

Es verlangte präziser formulierte Rahmenbedingungen. Diesen verschärften Anforderungen sei im Entwurf Rechnung getragen worden, heisst es in der Botschaft.

Bundesgericht verlangt klare Regelung

Ein heikles Themen sind die Personen in den Fahrzeugen, die zusammen mit den Kontrollschildern aufgenommenen werden könnten.

Mit dem Einsatz von hochauflösenden Kameras wären sie je nachdem erkennbar. Damit die Verwendung solcher Bilder möglich wird, müsse der Zweck ausdrücklich geregelt werden, verlangte das Bundesgericht.

Im St. Galler Entwurf werde sichergestellt, dass die Aufnahmen unverzüglich verschlüsselt würden und dass für den Abgleich mit Fahndungsdatenbanken nur die notwendigen Bildteile – in der Regel der Ausschnitt mit den Kontrollschildern – herangezogen werden könne, führte die Regierung aus.

Wenn es es bei den Datenbanken keinen Treffer gebe, würden die Aufnahmen automatisch innert Sekunden vernichtet. Nur bei einem «Hit» werde der Zugang zum ganzen Bild freigegeben.

Beschränkungen für mobile Geräte

Es gibt weitere Beschränkungen: Mobile Geräte für die automatisierte Fahrzeugfahndung dürften höchstens für die Dauer von zehn aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Standort eingesetzt werden.

Stationäre Apparate, die an Autobahnen vorgesehen sind, müssen einmal jährlich auf ihre Zweckmässigkeit hin überprüft werden.

Im Entwurf hält die Regierung fest, dass die Geräte nicht für Übertretungen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren eines Rotlichts vorgesehen seien.

Der St. Galler Kantonsrat wird an einer der kommenden Sessionen über die Vorlage entscheiden.

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