St. Galler Kantonsrat will Reformen der Kirche abwarten

Die St. Galler Regierung will der katholischen Kirche vorläufig keine zusätzlichen staatlichen Vorgaben machen. Der Reformprozess soll zuerst abgewartet werden.

Kirchenbank
Eine Kirchenbank in einer Kirche. (Symbolbild) - keystone

Die St. Galler Regierung plant vorerst keine weiteren staatlichen Vorgaben für die katholische Kirche einzuführen. Zuerst soll dort der Reformprozess abgewartet werden. In einem Postulat hatte die SP-Fraktion verlangt, dass Missbrauchsfälle staatlichen Stellen gemeldet werden müssen.

Mitte September waren die Ergebnisse einer Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche vorgestellt worden. Kurz nach der Präsentation reichte die SP-Fraktion des St. Galler Kantonsrats ein Postulat mit Forderungen ein.

Die Regierung solle sicherstellen, dass in der katholischen Kirche «das weltliche Recht im Umgang mit strafbarem Verhalten umfassend beachtet» werde, heisst es im Vorstoss. Es solle in einem Bericht «eine Meldepflicht gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft» geprüft werden.

Regierung lehnt den Vorstoss ab

Sie verwies in ihrer Stellungnahme auf die laufenden Reformen innerhalb der katholischen Kirche. Die Resultate dieses Prozesses sollen zuerst abgewartet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt könne dann geprüft werden, «wieweit aus kantonaler Sicht gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht».

Im Rat schloss sich die Mehrheit der Haltung der Regierung an. In der katholischen Kirche sei vieles in Bewegung, hiess es etwa. Man erwarte «kirchenintern neue Massnahmen», sagte der Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion. Das Postulat wurde mit 82 gegen 16 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

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