St. Galler Kantonsrat überweist Standesinitiative zu Weilerzonen
In Weilern ausserhalb der Bauzone sollen unter bestimmten Voraussetzungen Neubauten möglich werden. Dafür muss Bundesrecht angepasst werden.

Es war im April ein Sieg der Baulobby im St. Galler Kantonsrat: Mit einer Gesetzesänderung im Planungs- und Baugesetz setzte die Mehrheit durch, dass künftig Neubauten in Weilerzonen möglich werden, wenn dadurch das bebaute Gebiet nicht ausgedehnt wird.
Das Problem dabei: Diese Weiler liegen ausserhalb der Bauzone. Im Kanton St.Gallen gibt es 59 solcher Kleinsiedlungen.
Die Regierung hatte die Gesetzesänderung bekämpft. Sie erklärte, die Anpassung sei bundesrechtswidrig und widerspreche der Praxis des Bundesgerichts.
Bei den Gegnerinnen und Gegnern hiess es in der Debatte, damit werde die Zersiedlung vorangetrieben. Sie unterlagen mit 50 gegen 60 Stimmen. Die Regierung muss nun dazu einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten.
Regierung unterstützt Vorstoss der Mitte-EVP-Fraktion
Einen Ausweg wollte die Mitte-EVP-Fraktion in der Junisession mit einer Standesinitiative ermöglichen. Darin wird verlangt, dass das Raumplanungsgesetz des Bundes so ergänzt wird, «dass Neubauten innerhalb von Weilerzonen zulässig sind, namentlich zur Schliessung von Baulücken».
Die Regierung unterstützte den Vorstoss. Damit könne «einer angemessenen baulichen Entwicklung in Weilern unter Berücksichtigung des Ortsbilds und der Charakteristik traditioneller Gebäude» Rechnung getragen werden, argumentierte sie.
Die Mehrheit überwies die Standesinitiative am Mittwochnachmittag, 15. Juni 2022, mit 73 gegen 31 Stimmen.