St. Gallen: Rabattsystem für die familienergänzende Kinderbetreuung

Die Stadt setzt Fördergelder dafür ein, die Kosten der Eltern zu senken deren Kinder die Angebote der Tagesbetreuung, der Kindertagesstätten nutzen.

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Kinderschuhe stehen in der Garderobe in einer Kita. (Symbolbild) - dpa

Mit dem neuen Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, welches seit 1. Januar 2021 in Kraft ist, unterstützt der Kanton St.Gallen Familien, welche ein Betreuungsangebot nutzen. Die Stadt St.Gallen setzt diese Fördergelder dafür ein, die Kosten der Eltern zu senken, deren Kinder die Angebote der Tagesbetreuung, der Kindertagesstätten und der Tagesfamilien nutzen.

Im Jahr 2021 fliessen erstmalig die neu geschaffenen Kantonsbeiträge in die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Kantonsbeitrag zur Reduktion der Betreuungskosten der Eltern einzusetzen. Das Ziel der kantonalen Fördergelder ist das

Sicherstellen von guten und bezahlbaren Kinderbetreuungsangeboten. Die Höhe der Beiträge für die einzelnen Gemeinden bemisst sich an der Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 12 Jahren. Auf dieser Basis werden die Kantonsbeiträge jährlich neu berechnet und im März des Auszahlungsjahres festge-legt. Der Beitrag für die Stadt beträgt für das Jahr 2021 rund CHF 673'000.

In der Stadt St.Gallen wohnhafte Familien, deren Kinder die städtische Tagesbetreuung, eine von der Stadt subventionierte Kindertagesstätte oder eine durch den Verein Pflegekinder St.Gallen vermittelte Tagesfamilie besuchen, profitieren in Form eines Rabattsystems direkt von den Fördergeldern. Den

Familien wird aufgrund dessen ab April 2021 ein entsprechender Rabatt gewährt. Die Höhe des Rabatts ist für alle Betreuungsangebote identisch und wird jährlich aufgrund der Höhe des Kantonsbeitrags neu festgelegt. Der Rabatt beträgt aktuell 5.9 Prozent.

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