St. Gallen: Mitwirkungsverfahren für Ausbau des Baumschutzgebiets

Da der Baumbestand für das Stadtklima mehr an Bedeutung gewinnt, beabsichtigt der Stadtrat, den Baumschutz auf das gesamte Baugebiet der Stadt auszuweiten.

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Bei strategisch wichtigen Themen wollen Ostschweizer Kantone enger zusammenarbeiten. Dafür gab es eine Medienorientierung in St. Gallen. (Archivbild) - keystone

Im Zonenplan der Stadt St.Gallen gilt der Baumschutz derzeit nur in vereinzelten Gebieten. In diesen Gebieten gilt für das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm eine Bewilligungspflicht.

Für die dafür notwendige Zonenplanänderung wurde nun das öffentliche Mitwirkungsverfahren gestartet.

Verschiedene Gebiete in der Stadt St.Gallen sind gegenwärtig im Zonenplan mit einem «Gebiet mit schutzwürdigen Grünflächen mit Baumbestand» überlagert. Diese Gebiete werden auch als «Baumschutzgebiete» bezeichnet. Gemäss dem dazugehörenden Art.

39 der städtischen Bauordnung unterliegt in diesen Baumschutzgebieten das Fällen von Bäumen ab einem Stammumfang von mehr als 80 cm einer Bewilligungspflicht. Von dieser Schutzbestimmung betroffen sind schwergewichtig Teile des Rosenbergs, des Bernegghangs bis zu den Mülenen, die städtischen Parkanlagen, die die Altstadt umgebenden Gräben, die Friedhofanlagen sowie weitere Gebiete mit wertvollem Baumbestand.

Besserer Schutz für Stadtbäume

Mit den spürbar heisseren Sommertagen in den letzten Jahren und den überhitzten innerstädtischen Gebieten gewinnen Bäume zusätzlich an Bedeutung. Das städtische Gebiet weist deutlich höhere Temperaturen als das Umland auf. Bäume sind dank ihrer Beschattung und der kühlenden Wirkung aufgrund der Verdunstung von Wasser eines der wirksamsten Mittel zur Produktion von kühler Luft. Sie können damit einen wichtigen Beitrag für ein besseres Stadtklima leisten.

Aus diesem Grund erklärte sich der Stadtrat bereits anlässlich der Beantwortung der Interpellation «Besserer Schutz für die Stadtbäume» im Sommer 2020 damit einverstanden, die bestehende Bewilligungspflicht für Baumfällungen grundsätzlich auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Eine grundlegende Überprüfung der gegenwärtig geltenden Instrumente für den Baumschutz in der Stadt St.Gallen soll anschliessend im Rahmen der Gesamtrevision von Bau- und Zonenordnung erfolgen.

Änderung des Zonenplans, nicht der Bauordnung

Mit der Zonenplanänderung «Erweiterung Baumschutzgebiete» wird das Baumschutzgebiet neu auf das gesamte Baugebiet der Stadt ausgeweitet. Damit besteht die Möglichkeit, den Baumschutz zu stärken und die schwer nachvollziehbare Ausscheidung der heutigen Baumschutzgebiete im Zonenplan zu korrigieren. Die Bestimmungen in der Bauordnung zum Stammumfang sowie zur Interessenabwägung bleiben bis auf Weiteres unverändert und werden erst im Rahmen der Gesamtrevision einer grundlegenden Überprüfung unterzogen.

Mitwirkungsverfahren bis Ende April

Die Bevölkerung ist eingeladen, zur Zonenplanänderung «Erweiterung Baumschutzgebiete» im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens bis zum 30. April 2021 eine Stellungnahme einzureichen. Das Mitwirkungsverfahren wird auf der neuen E-Mitwirkungs-Plattform der Stadt durchgeführt. Die entsprechenden Planunterlagen sind ebenfalls dort sowie via separaten Link abrufbar.

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