St. Gallen fördert Begegnungsorte für Familien und ältere Menschen

Wie die Stadt St. Gallen mitteilt, fördert sie die Entwicklung und Etablierung von Begegnungsorten für Familien und ältere Menschen in verschiedenen Quartieren.

St. Gallen
Zeughausstrasse in St. Gallen. - Gemeinde Stadt St. Gallen

Die Stadt St. Gallen hat seit Anfang 2022 die Möglichkeit, die Entwicklung und Etablierung von Begegnungsorten in Quartieren mit finanziellen Beiträgen und Entwicklungsberatung zu fördern und zu unterstützen.

Dabei setzt sie aktuell den Fokus auf die Zielgruppen Familien mit kleinen Kindern und ältere Menschen.

Ziel ist, dass bei Bedarf und entsprechendem Engagement kooperative und koordinierte Begegnungs- und Bildungsorte für diese Zielgruppen entstehen, die als zentraler Ort im Sinne eines «Dreh- und Angelpunktes» Bekanntheit haben und die für die genannte Zielgruppe attraktiv zum Aufsuchen sind.

Bessere Partizipation, Begegnung und Zusammenhalt sowie soziale Versorgung und Information in den Wohnquartieren sollen mit diesen dezentralen Standorten angestrebt werden.

Die Angebote werden im Quartier koordiniert

Als minimale Voraussetzung zur Förderung muss ein wöchentliches offenes Begegnungsangebot für Familien mit kleinen Kindern und ältere Menschen (Generationenbegegnung) werktags und am Wochenende angeboten werden.

Ebenfalls werden regelmässig Elternbildungsangebote wie auch Bildungsangebote für ältere Menschen lanciert und für die kleinen Kinder ab drei Jahren bestehen wiederkehrende Angebote im Bereich der frühen Förderung.

Wichtig ist, dass die Angebote im Quartier koordiniert werden.

Anzustreben ist eine institutionalisierte Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Angeboten im Quartier beziehungsweise die Zusammenarbeit mit spezifischen im Frühbereich tätigen Fachstellen oder Fachstellen, welche sich mit älteren Menschen befassen.

Projekte und Initiativen werden einmalig unterstützt

Ebenfalls einmalig unterstützt werden Projekte und Initiativen, welche zwar die genannten Zielgruppen erreichen, aber die Fördervoraussetzung nicht erfüllen.

Dies, damit die Ideen weiterentwickelt werden können, mit dem Ziel, dass aus den Initiativen Angebote entstehen, die zukünftig die Förderkriterien für die Begegnungsorte erfüllen.

Pro Jahr kann pro Begegnungszentrum ein Betrag von maximal 18'000 Franken beantragt werden.

Zur Projektförderung steht ein Betrag von maximal 2000 Franken zur Verfügung. Gesuche sind spätestens drei Monate vor Umsetzung des Angebots einzureichen.

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