Die schon lange eingestellten Feuerwehrübungen im Versuchsstollen Hagerbach bei Flums SG sind Thema im St. Galler Kantonsrat.
Handels- und Gewerbeverein Widnau
Der HGVW bei seinem Besuch im Versuchsstollen Hagerbach. - z.V.g.

Die Regierung hat Fragen zur Gesundheitsgefährdung beantwortet und die damalige Rolle des Amtes für Umwelt (AfU) verteidigt.

Jahrelang trainierten Feuerwehren aus der Schweiz und aus dem Ausland im Versuchsstollen Hagerbach, einem kilometerlangen Tunnelsystem im Kieselkalk bei Flums.

Sie übten dort das Löschen von brennenden Fahrzeugen. Die Einsätze waren eine Reaktion auf die schweren Tunnelbrände von 1999 im Mont Blanc und von 2001 im Gotthard.

Pläne für eine Rauchgasfilteranlage gab es schon 2004

Bereits 2012 wurden die Trainings definitiv eingestellt. Zehn Jahre später sind sie nun nochmals Thema im St. Galler Kantonsrat.

Die beiden Mitglieder der SP-Fraktion, Bernhard Hauser und Katrin Schulthess, reichten in der Junisession einen Vorstoss ein, in dem es um die Auswirkungen des Rauchs aus dem Stollen auf die Umwelt geht – und um die damalige Rolle des Amtes für Umwelt (AfU).

Ende 2004 habe das AfU verfügt, dass im Stollen eine Rauchgasfilteranlage eingebaut werden müsse, heisst es in der Interpellation.

Dazu sei eine Frist bis spätestens 2007 eingeräumt worden. Diese Verfügung habe das Amt aber bis 2012 nicht durchgesetzt. Bilder und Videos aus jenen Jahren zeigten dies.

Gefahr von Sarkoidose

Es gibt einen weiteren Grund für den Vorstoss.

2016 porträtierte die Zeitschrift «Beobachter» einen Mann, der in der Nähe des Stollens gewohnt hatte und 2010 an Sarkoidose erkrankt war.

Das ist eine Krankheit, die nach 9/11 bei einer «auffällig hohen Zahl der New Yorker Feuerwehrleute» festgestellt wurde.

Gegenüber dem «Beobachter» erklärte der Mann, dass er nicht beweisen könne, dass die Feuerwehrübungen im Stollen etwas mit seiner Krankheit zu tun hätten, dass er aber diesen Verdacht habe.

Zu wenig bekannte Gefahren für den erweiterten Gefahrenbereich

Dieser Mann habe sich bei ihnen gemeldet, erklärte Karin Schulthess im Juni 2022 gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Natürlich liege der Fall in der Vergangenheit. «Wir erachten es aber als unzulänglich, wenn ein Amt seine Aufsichtspflicht verletzt.»

Es gehe um die Menschen, die nicht unmittelbar beim Geschehen vor Ort gewesen seien, sondern im erweiterten Gefahrenbereich, ergänzte Bernhard Hauser.

Von dort sei zu wenig bekannt, wie gut oder schlecht sie vor Gefahren geschützt gewesen seien.

Umkreis von 50 bis 100 Meter

Die St. Galler Regierung stützte sich bei ihrer kürzlich im Ratssystem veröffentlichten Stellungnahme auf Akten ab.

Die damals zuständigen Personen im Amt für Umwelt seien bereits pensioniert.

2004 habe das AfU festgestellt, dass trotz Sprinklersystem und Filtermatte für die Abluftreinigung sichtbarer Rauch je nach Witterungsverhältnis im Umkreis von 50 bis 100 Metern aufgetreten sei, schilderte die Regierung.

Ein Rauchgasreinigungssystem bis Ende 2007 wurde verlangt

Deshalb sei verfügt worden, dass als Brennmaterial für die Übungen nur noch «naturbelassenes Holz und Heptan sowie Anzündflüssigkeit oder Anzündpaste» verwendet werden dürfe.

Weiter habe das Amt verlangt, «dass bis Ende 2007 ein Rauchgasreinigungssystem realisiert werden muss».

Aus dem Versuchsstollen wurde dann kein Brandschutzzentrum des Bundes, wie es angedacht war. Die Übungsintensität habe sich reduziert.

Die Brandversuche im Stollen

Von 2007 bis 2011 seien beim Kanton keine Hinweise auf übermässige Rauchentwicklungen eingegangen.

«Deshalb verzichtete das AfU aus Gründen der Verhältnismässigkeit vorerst auf die Durchsetzung einer Rauchgasreinigungsanlage», so die Regierung.

Im Sommer 2012 habe dann ein Anwohner die Brandversuche im Stollen beanstandet.

Danach sei die Durchführung von Feuerlöschübungen ohne lufthygienische Vorkehrungen bis Ende 2012 befristet worden.

Keine erhöhten Belastungen wurden 2012 festgestellt

Weil der Einbau einer Rauchgasreinigungsanlage für die Betreiber wirtschaftlich nicht tragbar war, seien die Übungen Ende 2012 eingestellt worden, schrieb die Regierung in ihrer Antwort.

2012 habe das AfU im Auftrag einer Grundeigentümerin Boden und Quellwasser in der Umgebung des Stollens auf Rückstände verschiedener Stoffe wie Schwermetalle untersucht.

Die Ergebnisse seien eindeutig gewesen: Weder das Quellwasser noch die Bodenproben oder das Laub hätten erhöhte Belastungen ausgewiesen.

Wäre bei Brandversuchen regelmässig und über Jahre unzulässiges Material verbrannt worden, «hätten sich diese Schadstoffe in grösseren Mengen in der Umgebung der Anlage angereichert», folgert die Regierung.

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