Die Neuauflage des Prozesses um die Immobilienpleite Bad Rans findet nicht in Mels statt. Die Anklagekammer hat wegen diverser Ausstandsbegehren entschieden, dass dafür neu das Kreisgericht St. Gallen zuständig sein wird.
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Bauarbeiter auf einer Baustelle (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance

Nach einem Bericht des Regionaljournals Ostschweiz vom Donnerstagabend hat die Anklagekammer für die Neuauflage des Prozesses um den Fall Bad Rans einen neuen Gerichtsstand verfügt.

Im komplexen Immobilien-Betrugsfall, der bis auf 2005 zurückgeht, hatte das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels Ende November 2018 die beiden Hauptangeklagten nach einer mehrtägigen Verhandlung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Schon damals füllten die Akten zum Verfahren über 50 Zügelkartons.

Im Mai 2019 entschied dann aber das Bundesgericht, dass der Prozess wiederholt werden muss. Ein Laienrichter des Kreisgerichts hätte für die Verhandlung in Ausstand treten müssen, weil er eine mehrjährige geschäftliche Beziehung zur Genossenschaft Bad Rans und zum Hauptangeklagten unterhalten habe.

Neu ist für den Fall nicht mehr das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland zuständig. Dies geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Entscheid der Anklagekammer vom 13. November hervor, der auf der Homepage des Kantonsgerichts veröffentlicht wurde.

Darin heisst es, die Anklagekammer habe im Fall bereits Ausstandsgesuche gegen zwei Richter und zwei Gerichtsschreiberinnen schützen müssen. Aktuell lägen erneut zwei Ausstandsgesuche gegen die aktuelle Verfahrensleiterin vor, die bei summarischer Prüfung nicht aussichtslos erschienen.

Wegen der Häufung der von Ausstandsgesuchen betroffenen Personen könne der Eindruck entstehen, dass das zuständige Kreisgericht «kein faires Verfahren vor einem unabhängigen Richter gewährleisten kann». Dafür seien die festgestellten Ausstände und Verfahrensfehler «zwischenzeitlich zu häufig und - zumal in ihrer Gesamtheit - zu gravierend».

Nun soll das Kreisgericht St. Gallen den aufwendigen Fall übernehmen. Dafür spreche die räumliche Distanz, die Grösse und auch die im Vergleich zu den übrigen Kreisgerichten tiefere Gesamtbelastung, hält die Anklagekammer fest.

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