Kantonsrat lehnt die Dringlichkeit von drei Vorstössen ab

Am Dienstagvormittag hat der St. Galler Kantonsrat über die Dringlichkeit von vier Vorstössen entschieden.

st. gallen
Kantonsrat und Regierungsrat Beat Tinner (FDP) desinfiziert die Hände, an der Session des St. Galler Kantonsrates, am Montag, 18. Mai 2020. - Keystone

Am Dienstagvormittag hat der St. Galler Kantonsrat über die Dringlichkeit von vier Vorstössen entschieden. Einzig eine Interpellation mit Fragen nach Mietzinserlassen durch den Kanton, die St. Galler Pensionskasse und die St. Galler Kantonalbank muss nun bis Ende Session beantwortet werden.

In einer Motion verlangte der künftige Fraktionschef der Grünen, Meinrad Gschwend, im St. Galler Kantonsrat solle die Mindestgrösse für die Gründung einer Fraktion von sieben auf fünf Mitglieder reduziert werden.

Existenzbedrohende Einnahmeausfälle?

Profitieren würden die Grünliberalen, die in der kommenden Legislatur mit sechs Mitgliedern keinen Unterschlupf in einer anderen Fraktion gefunden haben. Ein Vergleich zeige, dass Kantonsparlamente mit vergleichbarer Grösse die Grenze bei fünf Mitglieder zögen, dies gelte etwa auch für den Nationalrat, argumentierte Geschwend.

Der Sprecher des Präsidiums der Kantonsrats erklärte, man wolle das Thema aufnehmen, aber mit einer seriösen Vorbereitung. Damit gab sich Gschwend zufrieden und verzichtete auf die Dringlichkeit.

Die SP-Grüne-Fraktion wollte in einer Interpellation wissen, wie sich die finanzielle Situation der St. Galler Spitäler durch die Corona-Pandemie verändert habe. Die Regierung solle erklären, ob die Einnahmeausfälle bereits existenzbedrohend seien und ob es Kredite brauche.

Das Thema werde bereits in der Finanzkommission besprochen, die Abklärungen liefen, es brauche aber noch mehr Fakten, wurde im Kantonsrat argumentiert. Die Mehrheit lehnte die Dringlichkeit mit 80 gegen 33 Stimmen ab.

SVP fordert Solidatitätsbeiträge

In einer Motion forderte die SVP-Fraktion Solidaritätsbeiträge wegen der Coronakrise. Dabei sollen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier während der Aufräumsession auf ein Taggeld verzichten. Die Regierungsmitglieder müssten 20 Prozent des monatlichen Bruttolohns beisteuern. Ein gleich hoher Beitrag wird von Verwaltungsangestellten mit einem jährlichem Bruttolohn von 200'000 Franken und mehr erwartet. Der Erlös soll für soziale Härtefälle als direkte Folge der Corona-Massnahmen verwendet werden.

Der Sprecher der CVP-GLP-Fraktion fragte sich, ob diese Forderungen arbeitsrechtlich haltbar seien. Er sei für Solidarität, aber auch für Freiwilligkeit. Die Fraktion werde jedenfalls auf die Sitzungsgelder für den Montag verzichten, gab er bekannt.

Die Dringlichkeit wurde sowohl von der FDP als auch von SP und Grünen bestritten. Es brauche «keine staatlich verordnete Spendenaktion», hiess es von der FDP. Die Dringlichkeit wurde mit 78 gegen 34 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Mietzinserlass für das Gewerbe

In einem weiteren Vorstoss geht es um Mietzinserlasse für das Gewerbe. Die SP-Grüne-Fraktion will wissen, zu welchem Entgegenkommen der Kanton, die St. Galler Pensionskasse oder die St. Galler Kantonalbank bereit seien.

Volkswirtschaftsdirektor Bruno Damann (CVP) wehrte sich gegen die Dringlichkeit. Es sei noch nicht klar, was der Bund unternehmen werde, deshalb könne eine Antwort auf die Fragen nur oberflächlich ausfallen. Diesen Argumenten folgte der Rat nicht: Die Dringlichkeit wurde mit 63 gegen 48 Stimmen gutgeheissen.

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