Kanton St. Gallen: Streueflächen dürfen fünf Tage früher geschnitten werden
Wegen der Trockenheit hat der Kanton St. Gallen den frühestmöglichen Schnittzeitpunkt für GAöL-Streueflächen auf den 25. August 2026 vorverlegt.

Aufgrund der aktuellen Trockenheit wurde die Situation der GAöL-Streueflächen im Kanton St. Gallen frühzeitig beurteilt. Die Vorverlegung des Schnittzeitpunkts ist aus Sicht der Vegetation vertretbar. Der rechtlich mögliche Spielraum von fünf Tagen wird deshalb ausgeschöpft.
Der frühestmögliche Schnittzeitpunkt für GAöL-Streueflächen wurde auf den 25. August 2026 vorverlegt. Die Vorverlegung gilt ausschliesslich für Streueflächen mit einem vertraglich festgelegten Schnittzeitpunkt ab 1. September 2026. Für Flächen mit einem späteren Schnitttermin, insbesondere ab 15. September 2026, gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Termin.
Eine weitergehende Vorverlegung oder individuelle Ausnahme ist nicht möglich.






