Kanton St. Gallen: Regierung legt 60-Millionen-Sparpaket vor – und hält es für unnötig
Die Regierung des Kantons St. Gallen schlägt zusätzliche Entlastungen von 60 Millionen Franken vor. Der Kantonsrat berät sie in der Wintersession im Dezember.

Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat in Ergänzung zum Entlastungspaket 2026 zusätzliche Entlastungsmassnahmen. Damit erfüllt sie den Auftrag des Kantonsrates, der Entlastungen im Umfang von 60 Millionen Franken verlangte. Zur finanziellen Gesundung der Kantonsfinanzen sind diese zusätzlichen Massnahmen nicht notwendig.
Mit der Verabschiedung des Entlastungspaketes 2026 hat der Kantonsrat am 3. Dezember 2025 einen Folgeauftrag für weitere aufwandseitige Entlastungen von 60 Millionen Franken beschlossen. Mit vorliegender Botschaft legt die Regierung dem Kantonsrat auftragsgemäss zusätzliche Massnahmen zur Entlastung des Kantonshaushalts im Umfang von 60 Millionen Franken vor. Die Regierung ist der Ansicht, dass dieses zusätzliche Paket zur Gesundung der Kantonsfinanzen nicht notwendig ist.
Reduktion von Ausgaben: Ertragsseite und Gemeinden ausgenommen Auftragsgemäss erfolgen die vorgeschlagenen Entlastungen schwergewichtig aufwandseitig im Personalaufwand, im Sachaufwand und bei den Staatsbeiträgen. Grossmehrheitlich wirken die vorgeschlagenen Entlastungmassnahmen unbefristet. Die Gemeinden sind von Entlastungsmassnahmen mit Ausnahme des Finanzausgleichs (Ziffer 4 Auftrag Kantonsrat zum EP 2026) finanziell nicht betroffen.
Betroffenheit Personal
Die Regierung schlägt nebst der Plafonierung des Sockelpersonalaufwands von jährlich 1,9 Millionen Franken eine integrale Reduktion des kantonalen Personalaufwands von 4 Millionen Franken bis 2028 vor. Die Umsetzung soll über Pensenreduktionen, die Nichtbesetzung vakanter Stellen oder die Stornierung geplanter Ausbauschritte erfolgen. Kündigungen werden keine notwendig sein.
Massnahmen im Bereich Sachaufwand und Staatsbeiträge
Nebst dem Personalaufwand sind schwergewichtig der Sachaufwand sowie die Staatsbeiträge von den Entlastungsmassnahmen betroffen. Es werden Massnahmen aus den verschiedenen Aufgabengebieten der Departemente, der Staatskanzlei, der Räte und der Regierung sowie auch der Gerichte unterbreitet.
In der Wintersession anfangs Dezember 2026 wird der Kantonsrat die zusätzlichen Massnahmen zum Entlastungspaket 2026 beraten. Die Botschaft und die einzelnen Massnahmen sind online in der Übersicht einsehbar.










