Kanton Graubünden: Regierung fordert längeren Zeitraum für Wolfsabschüsse
Die Bündner Regierung begrüsst die Lockerung beim Wolfsmanagement, hält sie aber für zu zaghaft. Sie verlangt Abschüsse vom 1. Juni bis 28. Februar.

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit einer geplanten Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Der Bundesrat will den Umgang mit problematischen Wölfen flexibler gestalten und bestehende zeitliche und räumliche Einschränkungen bei Abschüssen lockern. Konkret sollen unter bestimmten Voraussetzungen Wolfsabschüsse neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich sein.
Zudem sollen einzelne problematische Wölfe eines Rudels auch zwischen Februar und Mai abgeschossen werden können.
Im Grundsatz begrüsst die Regierung die geplante Weiterentwicklung des Wolfsmanagements. Die vorgeschlagene Revision greift aus ihrer Sicht jedoch zu kurz. Das Wolfsmanagement ist weiterhin stark reguliert, in akuten Problemsituationen zu langsam und mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden.
Die Regierung erwartet deshalb, dass die von den Kantonen erarbeiteten Grundlagen zum zukünftigen Wolfsmanagement spätestens im Rahmen der angekündigten nächsten Revision berücksichtigt werden.
Die Regierung begrüsst, dass Wolfsabschüsse künftig auch innerhalb eidgenössischer Jagdbanngebiete zugelassen werden sollen. Die vorgeschlagene Regelung ist aus ihrer Sicht jedoch zu restriktiv. Da sich die Streifgebiete von Wölfen und Wolfsrudeln in der Regel über die Grenzen der Jagdbanngebiete hinaus erstrecken, sollen auch Schäden ausserhalb der Gebiete berücksichtigt werden können.
Kritisch beurteilt die Regierung zudem die vorgesehenen Abschüsse einzelner Wölfe aus einem Rudel zwischen Februar und Mai. In dieser Zeit können Elterntiere für die Aufzucht der Jungtiere von entscheidender Bedeutung sein. Da eine sichere Unterscheidung einzelner Tiere kaum möglich ist, beantragt die Regierung einen einheitlichen Regulationszeitraum vom 1. Juni bis zum 28. Februar.
Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit einer geplanten Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel.










