Lehrling muss wegen Loch in Handschuh Töff-Prüfung wiederholen
Ein Lernender aus dem Waadtländer Bezirk Gros-de-Vaud durfte die Töff-Prüfung gar nicht erst absolvieren. Der Grund: Ein Mini-Loch in seinen Handschuhen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Lernender aus dem Kanton Waadt und dessen Vater sind schockiert.
- Wegen Handschuhen, die sonst gar nicht benötigt werden, fiel der junge Mann durch die Töff-Prüfung.
- Das zuständig Strassenverkehrsamt des Kantons verteidigt das Vorgehen.
So hatte sich der Lernende aus dem Kanton Waadt das nicht vorgestellt. Er nahm sich extra einen Tag frei, um die Motorradprüfung zu absolvieren.
Doch statt sich der Herausforderung stellen zu können, wurde er vom Prüfer des Waadtländer Strassenverkehrsamtes schon vor dem Start nach Hause geschickt, wie «24heures» berichtet.
Der Grund? Ein drei Zentimeter grosses Löchlein in seinen Handschuhen, die er für die Prüfung benötigte.
Nur Helm ist obligatorisch
Denn seit dem 1. März 2025 ist die vollständige, zugelassene Ausrüstung Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Motorradprüfung.
Die Ironie an der Geschichte: Der junge Mann, der sonst immer mit Handschuhen fährt, hatte sich diese besseren Handschuhe für die Prüfung extra von seinem Grossvater ausgeliehen.
Sein Vater ist schockiert und beurteilt das Vorgehen des Prüfers als «Machtmissbrauch». Denn abgesehen von diesem kleinen Loch sei sein Bub von Kopf bis Fuss bestens ausgerüstet gewesen, sagt er zur Zeitung.

Was ihn jedoch am meisten ärgert: Dass für die übrige Fahrzeit ausserhalb der Prüfung für den 125er-Scooter einzig der Helm obligatorisch ist.
Zudem habe sein Sohn seit April mit seinem Lernfahrausweis bereits 6500 Kilometer zurückgelegt und sei dabei problemlos alleine gefahren.
Er habe ihm diesen Roller gekauft, weil seine Lehrstelle 20 Kilometer von zu Hause entfernt liege und er mit ÖV eineinhalb Stunden bräuchte um hinzukommen, so der Vater.
Handschuhe besonders im Fokus
Der Chef des zuständigen Amtes erklärt, dass der Experte lediglich seine Arbeit getan habe.
«Es gibt beispielsweise keine gesetzliche Grenze, ab der eine Öffnung in einem Handschuh automatisch zum Nichtbestehen der Prüfung führt. Daher obliegt es dem Prüfer sicherzustellen, dass die notwendigen Sicherheitsbedingungen für die Prüfung erfüllt sind», so Pascal Chatagny gegenüber der Zeitung.
Die Beurteilung hänge weiter vom tatsächlichen Zustand der vorgelegten Ausrüstung ab sowie von deren Fähigkeit, ihre Schutzfunktion zu erfüllen.
Ein besonderes Augenmerk gelte den Handschuhen, da die Hände instinktiv die erste Verteidigungslinie bei einem Sturz bilden würden.
Für den Lernenden heisst es trotzdem: Er muss nochmal zur Prüfung erscheinen. Denn für seinen Arbeitsweg ist der Scooter unentbehrlich.












