Kanton St. Gallen: Mehrere Raser und betrunkene Lenker angehalten

In der Nacht auf Freitag und Samstag führte die Kantonspolizei im Kanton St. Gallen Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen durch.

Geschwindigkeitskontrolle
Geschwindigkeitskontrolle im Kanton St. Gallen. - Kantonspolizei St. Gallen

In der Nacht von Freitag auf Samstag hat die Kantonspolizei St. Gallen anlässlich von Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen mehrere fehlbare Verkehrsteilnehmende angehalten.

21-Jähriger rast mit 91 km/h durch Lichtensteig

Am Freitagabend gegen 21 Uhr führte die Kantonspolizei St. Gallen in Lichtensteig auf der Unteren Flooz Geschwindigkeitsmessungen durch. Dabei wurden drei Schnellfahrer angehalten.

Das Auto eines 21-jährigen Mannes wurde im Innerortsbereich mit einer Geschwindigkeit von 91 km/h gemessen. Die beim 21-Jährigen durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.61 mg/l.

Betrunkener Raser in Lichtensteig angehalten

Auch das Auto eines 22-jährigen Mannes wurde an derselben Örtlichkeit mit einer Geschwindigkeit von 91 km/h gemessen.

Die beim 22-Jährigen durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.54 mg/l. Beiden Lenkern wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

Das Auto eines 29-jährigen Mannes wurde an derselben Messstelle mit einer Geschwindigkeit von 79 km/h im Innerortsbereich gemessen.

Lieferwagenfahrer in Neu St. Johann mit 1,72 Promille unterwegs

Am Samstag um 00:15 Uhr wurde auf der Schwägalpstrasse in Neu St. Johann anlässlich einer Verkehrskontrolle ein 50-jähriger Mann mit seinem Lieferwagen kontrolliert.

Eine beim Fahrer durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.86 mg/l. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

Betrunkener Autofahrer muss Führerausweis in Uznach abgeben

Um 1.25 Uhr wurde auf der Zeughausstrasse in Uznach ein 51-jähriger Autofahrer kontrolliert. Die durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen zu hohen Wert. Auch ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

Alle fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht. Das Strassenverkehrsamt des Kantons St. Gallen prüft Administrativmassnahmen.

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Kommentare

User #6350 (nicht angemeldet)

Ich möchte mich bei den Polizisten bedanken für ihren nicht immer einfachen Einsatz. Autofahrer unter Alkoholeinfluss sind für alle anderen Strassenteilnehmer eine Gefahr, die nicht sein müsste.

User #2961 (nicht angemeldet)

Die St. Gallerbratsurst hatte aahrxcheinlich mehr Alkohol als senf

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