Kanton St. Gallen: Fahrunfähige Verkehrsteilnehmer

    Zwischen Samstag und Sonntag, 1. August, hat die Kantonspolizei St. Gallen sieben fahrunfähige oder alkoholisierte Verkehrsteilnehmende zur Anzeige gebracht.

    Kantonspolizei St. Gallen
    Symbolbild - Kantonspolizei St. Gallen

    Einer Personen wurde der Führausweis auf der Stelle abgenommen. Einer weiteren Person wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.

    Eine Person musste eine Blut- und Urinprobe abgeben.

    - Samstag, 21:10 Uhr, St. Margrethen, 29-jähriger Autofahrer, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe sowie Führerausweis abgenommen

    - Samstag, 21:14 Uhr, Kaltbrunn, 29-jährige Autofahrerin, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt

    - Samstag, 21:15 Uhr, Haag, 34-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen positiven Wert an, Führerausweis für die Schweiz aberkannt

    - Samstag, 21:14 Uhr, Schmerikon, 43-jährige Autofahrerin, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt

    - Sonntag, 2 Uhr, Gossau, 26-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt

    - Sonntag, 02:50 Uhr, Gossau, 27-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt

    Die Autofahrer/-innen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

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