Kanton soll Steinbruch ab 2025 als Aktiengesellschaft weiterführen
Ab 2025 sei ein wirtschaftlicher Betrieb des Steinbruchs wieder möglich, so die Regierung in ihrer Antwort auf eine dringliche SVP-Interpellation.

Die St.Galler Regierung will den Steinbruch Starkenbach in Alt St. Johann ab 2025 als Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons weiterführen.
Eine neue Abbaubewilligung für die nächsten 60 Jahre werde in diesem Sommer erwartet.
Dies schrieb die Regierung am Mittwoch, 14. Juni 2023, in ihrer Antwort auf eine dringliche Interpellation der SVP-Fraktion.
Demnach ist das Abbauvolumen des Steinbruchs seit Ende 2022 erschöpft. Daher kann nur noch bereits abgebautes Kleinschüttmaterial verkauft werden. Aktuell ist laut Regierung kein kostendeckender Betrieb möglich.
Wirtschaftlicher Betrieb wird ab 2025 wieder möglich
Seit 2016 läuft ein Genehmigungsverfahren für eine Erweiterung des Steinbruchs. Die Regierung rechnet damit, dass die Abbaubewilligung demnächst erteilt wird.
Ab 2025 sei ein wirtschaftlicher Betrieb des Steinbruchs wieder möglich. Von einer Schliessung, wie dies die SVP andeutete, könne keine Rede sein.
Für die Regierung ist der Betrieb des Steinbruchs jedoch keine Kernaufgabe des Staats mehr. Deshalb plant sie die Umwandlung in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons.
Die neue Betriebsorganisation soll 2024 gegründet werden. Ab Frühling 2025 könnte in Starkenbach wieder Gestein abgebaut werden.
Regierung sieht Chance für zukünftige, attraktive Arbeitsplätze
Derzeit beschäftigt der Steinbruch neun Mitarbeiter.
In Zukunft könnten laut Regierung dank der neuen Abbaubewilligung zusätzliche attraktive Arbeitsplätze im oberen Toggenburg entstehen.
Die Gründung der Aktiengesellschaft muss auch vom Kantonsrat genehmigt werden.