Wie die Gemeinde Thierachern schreibt, wurde beschlossen, dass der Gemeinderat Nachkredite von bis zu 5000 Franken an die Ressortvorstehenden delegiert.
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Schweizer Franken. (Symbolbild) - dpa
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Für die Genehmigung von Nachkrediten wurde eine praxistaugliche Neuregelung getroffen.

Die Kompetenz gemäss Reglement liegt nach wie vor beim Gemeinderat.

Dieser delegiert jedoch die Genehmigung der Nachkredite bis zu einer Summe von 5000 Franken an die Ressortvorstehenden beziehungsweise Budgetverantwortlichen.

Der Gemeinderat soll entlastet werden

Damit wird der Gemeinderat entlastet, und die Entscheidwege für kleine Nachkredite werden verkürzt.

Im Detail sieht die neue Regelung wie folgt aus: Bis 2500 Franken kann die budgetverantwortliche Stelle Nachkredite beschliessen.

Von 2500 bis 5000 Franken beschliesst der Ressortvorsteher, und ab 5000 Franken genehmigt der Gemeinderat die Nachkredite.

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