Bundesrat

Solothurner und Aargauer Wirte mit offenem Brief an Bundesrat

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Die Wirte von 47 Restaurants und Gastrounternehmen in den Kantonen Solothurn und Aargau haben einen offenen Brief an den Bundesrat und den Solothurner Regierungsrat geschrieben. Die neusten Entscheidungen und Vorschläge würden die Restaurants kaputt machen.

Gastronomie Corona-Massnahmen
Corona-Massnahmen: Gemäss den neusten Plänen des Bundesrats bleiben die Tische in der Gastronomie nach 19 Uhr leer. (Symbolbild). - AFP

Mit Bestürzung habe man von den jüngsten Entscheidungen des Regierungsrates und den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus Kenntnis genommen, hiess es im am Donnerstag veröffentlichten Brief. Die Massnahmen seien nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.

Die aktuellen Fallzahlen würden zwar weitere, strikte Massnahmen erfordern. Die Wirte würden jedoch den Verdacht nicht los, dass man den Restaurants nach wie vor eine gewisse Geschäftstätigkeit erlaube, um nicht wie bei einer kompletten Schliessung Entschädigungsleistungen bezahlen zu müssen. Ein solcher Lockdown - mit der entsprechenden finanziellen Unterstützung - wäre einfacher zu handhaben als ein Betrieb unter den nun angekündigten Bedingungen.

Die Empfehlung, im Homeoffice zu arbeiten, habe bereits den Umsatz der Wirte am Mittag geschmälert. Nun werde auch das Geschäft am Abend verkürzt. Der Kanton Solothurn hat eine Sperrstunde um 21.00 Uhr eingeführt, der Bundesrat plant eine um 19.00 Uhr. Damit komme für die meisten Wirte nur noch eine temporäre oder gar endgültige Schliessung infrage, hiess es im Brief weiter.

Die Wirte zweifeln nach eigenen Angaben daran, dass es in ihren Betrieben zu vielen Ansteckungen kommt, wenn die Schutzmassnahmen konsequent eingehalten werden. Unter den unterzeichnenden Wirten gebe es kaum jemanden, der bereits einmal den Behörden eine Namensliste für das Contact Tracing habe liefern müssen.

Weiter weisen die Wirte darauf hin, dass die Härtefallregelung unfair berechnet werde. All jene Wirte, die im Sommer versucht hätten, etwa mit erweitertem Freiluftangebot oder Take-away den Ausfall vom Frühling wettzumachen, seien die Betrogenen. Denn ihre Umsatzeinbusse betrage nun nicht mindestens 40 Prozent und sie würden damit nicht von der Härtefallregelung profitieren.

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