Wie die Gemeinde Lüsslingen-Nennigkofen mitteilt, werden im April 2022 die Hundesteuerrechnungen versandt.
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Alle Hundehalter erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2022 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Lüsslingen-Nennigkofen registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer. Als Grundlage dient die Hundedatenbank AMICUS.

Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats April verschickt. Die Hundesteuer inklusive Hundegebühr beträgt 120 Franken pro Hund und muss innert 30 Tagen bezahlt werden. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von 50 Franken verrechnet.

Von der Abgabepflicht befreit sind: Hunde, die am Stichtag 1. April 2022 noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps, Blindenführhunde und Hunde, für welche die Abgabe 2022 bereits in einer andern Gemeinde des Kantons oder in einem andern Kanton entrichtet wurde.

Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde korrekt sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalter sind den Einwohnerdiensten zu melden.

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