Kanton Solothurn: Spitalpersonal soll einen eigenen GAV erhalten
Im Kanton Solothurn soll das Personal der Solothurner Spitäler AG einen eigenständigen Gesamtarbeitsvertrag erhalten.

Das Personal der Solothurner Spitäler AG soll nach der Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags einen eigenständigen GAV erhalten. Zu diesem Schluss kommt die Spezialkommission zur Vorbereitung der Totalrevision des Personalrechts des Kantonsrats.
Der Regierungsrat hat im Juni 2025 den Gesamtarbeitsvertrag gekündigt. Seit November 2025 setzt sich die kantonsrätliche Spezialkommission zur Vorbereitung der Totalrevision des Personalrechts (SKPR) intensiv mit den Möglichkeiten der Ausgestaltung des künftigen Personalrechts auseinander. Eine zentrale Frage ist dabei, ob künftig einzelne Personalgruppen ein eigenständiges Personalrecht erhalten sollen oder nicht.
Dabei kommt die Spezialkommission einstimmig zum Schluss, dass eine eigenständige Lösung für das Personal im Spitalbereich, und zwar auf Basis eines Gesamtarbeitsvertrags, sinnvoll erscheint. Der Spitalbetrieb unterscheidet sich deutlich von der Verwaltung und anderen Personalgruppen. Die Solothurner Spitäler AG (soH) steht zudem im Wettbewerb um Fachkräfte und muss auf Veränderungen rasch reagieren können.
Der Entscheid basiert auf einer Analyse der aktuellen Situation und eines interkantonalen Vergleichs. Er wurde unabhängig von den aktuellen aufsichtsrechtlichen Themen in Zusammenhang mit dem Personalrecht bei der soH gefällt. Die Spezialkommission erwartet jedoch, dass der Regierungsrat in der Botschaft den Aufsichtsbereich abhandelt und aufzeigt, wie unter einem GAV eine angemessene Aufsicht durch den Regierungsrat und das Parlament sichergestellt werden kann.
Deshalb hat die SKPR beschlossen, dass im Spitalgesetz eine Delegationsnorm geschaffen werden soll. Dies soll es der soH ermöglichen, einen eigenständigen privatrechtlichen Gesamtarbeitsvertrag mit dem bei ihr angestellten Personal zu verhandeln und abzuschliessen. Die Spezialkommission hat dazu in der September-Session des Kantonsrats einen entsprechenden Auftrag eingereicht.










