Kanton Solothurn passt Asylsozialhilfe der Teuerung an
Vorläufig aufgenommene Personen und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Schutzstatus S erhalten in Solothurn eine Teuerungsanpassung der Asylsozialhilfe.

Das hat der Regierungsrat beschlossen. Die leicht angepassten Ansätze sind tiefer als bei der Sozialhilfe.
Die Teuerung treffe Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen besonders, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Dienstag, 31. Januar 2023, mit.
Das gelte auch für Personen aus dem Asylbereich. Daher habe der Regierungsrat die Ansätze der Teuerung angepasst – wie zuvor bei der ordentlichen Sozialhilfe.
Anreiz für wirtschaftliche Integration bleibt
Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt von vorläufig aufgenommener Personen liegt weiterhin 20 Prozent unter der ordentlichen Sozialhilfe.
So bleibe für diese Menschen ein Anreiz, sich wirtschaftlich zu integrieren.
Die Anpassung der Richtlinien bei der Asylsozialhilfe führt zu Mehrkosten von 1,2 Millionen Franken pro Jahr. Diese könnten durch Bundesgelder finanziert werden, hält die Staatskanzlei fest.
Die Gemeinden bezahlen die Kosten für vorläufig Aufgenommene, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben.
Regierungsrat strebt Integration der Asylsuchenden an
Die Integration von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen sowie Personen mit Status S sei dem Regierungsrat wichtig, hiess es.
Nur mit zielgerichteten Massnahmen und Anstrengungen von Bund, Kanton und Gemeinden sei eine erfolgreiche Integration möglich.
So würden Integrationsbemühungen der geflüchteten Menschen durchwegs mit Zulagen belohnt – so wie es in der ordentlichen Sozialhilfe auch geschehe.