Im Solothurn: Grillieren wieder erlaubt – Feuerwerk bleibt verboten
Im Kanton Solothurn ist das absolute Feuerverbot seit dem 26. August um 12 Uhr aufgehoben. Im Wald, in Waldesnähe und an Gewässern bleibt Feuern untersagt.

Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft.
Damit zusammenhängend wird das bisher geltende absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Aber Achtung: Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Aufgrund der nach wie vor akuten Trockenheit wird die Bevölkerung gebeten, das Feuer- und Feuerwerksverbot gemäss nachfolgender Allgemeinverfügung der Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn konsequent einzuhalten. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
1. Die Allgemeinverfügung «Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 30. Juli 2026 wird widerrufen.
2. Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
3. Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026.
Was gilt ab sofort für das Siedlungsgebiet?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum.
Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub ein Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit. Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.












