Solothurn

    Kanton Solothurn: KESB soll einfache Fälle künftig schneller erledigen

    Im Kanton Solothurn wird das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht angepasst. Die Sozial- und Gesundheitskommission stimmt der Teilrevision mit grossem Mehr zu.

    Kanton Solothurn
    Kanton Solothurn: KESB soll einfache Fälle künftig schneller erledigen (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Das kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzrecht soll an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Ziel sind die Steigerung der Effizienz der Behörden und die Erleichterung von Abläufen. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates stimmt der Gesetzesanpassung mit grossem Mehr zu.

    Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat sich seit seiner Einführung vor zwölf Jahren bewährt. Mit einer Teilrevision sollen nun einzelne Bestimmungen an die heutigen Bedürfnisse und die realen Gegebenheiten angepasst werden. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, die Arbeit der Behörden effizienter zu gestalten und unnötigen Aufwand zu vermeiden.

    An den Grundsätzen des Gesetzes ändert sich nichts. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates (SOGEKO) stimmt den Gesetzesanpassungen mit grossem Mehr zu.

    Künftig sollen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) einfachere Fälle schneller erledigen können. Entscheide, die nur wenig in die Rechte einer Person eingreifen etwa ein Wechsel der Beistandsperson, sollen nicht mehr zwingend von einem Dreiergremium gefällt werden müssen. Wichtige und weitreichende Entscheide bleiben weiterhin dem gesamten Gremium vorbehalten.

    Auch bei der ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringung ist eine Änderung vorgesehen. Die heute vorgeschriebene Überprüfung der Massnahme nach 72 Stunden durch die KESB, welche sich auf die fachliche Einschätzung der behandelnden medizinischen Institution verlässt, fällt weg. Der Rechtsweg bleibt jedoch unangetastet und die Unterbringung darf weiterhin nur so lange dauern, wie sie tatsächlich notwendig ist.

    Die längere Frist gibt den behandelnden Fachpersonen mehr Zeit für eine sorgfältige Abklärung und Therapieplanung. Dadurch kann in vielen Fällen auf ein zusätzliches Verfahren bei der KESB verzichtet werden und die fürsorglich untergebrachte Person wird nicht aktenkundig.

    Weitere Änderungen betreffen die Organisation der KESB. Ihre Mitglieder sollen künftig unbefristet angestellt werden. Zudem sollen Vorsorgeaufträge neu direkt bei der KESB hinterlegt werden können.

    Auch im Erbrecht ist eine Vereinfachung vorgesehen: Sind sich alle Erbinnen und Erben einig, soll auf eine Inventarsverhandlung verzichtet werden können. Das spart Zeit und reduziert den administrativen Aufwand.

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    Kommentare

    User #5892 (nicht angemeldet)

    Kesb Fälle strotzen nur vor Selbstgefährdung in Folge der eigenen Dummheit, das sind jedoch nur wenige Fälle, nur 85%. 🤣

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