Bräteln ist im Kanton Luzern mit Einschränkungen wieder erlaubt
Im Kanton Luzern sind Feuer in befestigten Feuerstellen und in Holzkohlegrills ab Dienstagmittag wieder erlaubt. Im Wald und in Waldesnähe bleibt das Feuerverbot jedoch auch nach den Niederschlägen der vergangenen Tage bestehen.

Die Waldbrandgefahr sei lokal unterschiedlich, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. Sie wurde nun von «sehr gross» auf «gross» zurückgestuft. Doch habe es keine länger andauernden Niederschläge gegeben, welche die Waldbrandgefahr wesentlich entschärfen würde.
Auf der offenen Fläche habe sich die Situation nach Gewitterregen und tieferen Temperaturen aber entspannt. Somit gilt das Feuerverbot nicht mehr absolut, sondern noch im Wald und innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Wald.
Weiterhin verboten ist das Grillieren auf unbefestigten Feuerstellen und mit Einweggrills, hiess es weiter. Dies aufgrund der Gefahr durch Funkenflug. Auch das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen durch sogenannte «Himmelslaternen» bleibt untersagt.
Die Lockerungen des Feuerverbots erfolgten in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat, schrieb die Staatskanzlei. Das absolute Feuerverbot galt in Luzern seit dem 6. August. Der Kanton Zug hatte es am 12. August verhängt und vergangenen Freitag ebenfalls gelockert.






