Die Grünen Solothurn nehmen Stellung zum neuen Gesetz über amtliche Publikationsorgane und fordern im Bereich des Datenschutzes weiterführende Massnahmen.
Wengibrücke, Landhaushausquai und Aare in Solothurn.
Wengibrücke, Landhaushausquai und Aare in Solothurn. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Grünen gehen mit dem Regierungsrat einig, dass die Bedeutung des Internets als Informationsquelle in Zukunft auch im Bereich der Behördeninformation weiter zunehmen wird. Der online Zugriff auf die Behördeninformationen ist kostengünstig, zeitlich unabhängig und niederschwellig. Daher begrüssen die Grünen den angestrebten Primatswechsel auf eine Onlinepublikation des Amtsblattes.

Mit der Onlinepublikation gilt es jedoch ein besonderes Augenmerk auf den Persönlichkeits- und Datenschutz zu legen, so die Grünen. Sie führen weiter aus, dass im Amtsblatt zum Beispiel bei Publikationen der Gerichte oder der Konkursämter besonders schützenswerte Personendaten veröffentlicht werden würden und diese auch im Netz geschützt werden sollten.

Personendaten sollen geschützt werden

Den Grünen ist es wichtig, dem Datenschutz im öffentlichen Bereich besondere Aufmerksamkeit zu schenken, daher unterstützen sie eine Lösung, die sich spezifisch mit dem Schutz von behördlichen Daten befasst.

Dabei gilt es Synergien zwischen den Kantonen und dem Bund optimal zu nutzen. Der Datenschutz sei laut den Grünen dabei höher zu gewichten als die Systemkosten. Mit dem Produkt Amtsblattportal des SECO würde ein System zur Verfügung stehen, welches sowohl kostengünstig als auch sicher ist.

Daten müssen unterschiedlich lange publiziert werden

Bei der online Veröffentlichung von schützenswerten Daten wünschen die Grünen, dass das Vieraugenprinzip angewendet wird, um den Faktor Mensch als Fehlerquelle bei Publikationsfristen auszuschalten. Bei der Regelung der Publikationsarten und Fristen auf Verordnungsstufe sei darauf zu achten, dass die Zugänglichkeit der Informationen je nach Art der Publikation unterschiedlich lange zugänglich sein sollte.

Personenbezogene Daten sind nach Ablauf der Publikationsfrist umgehend vom Netz und der Suche zu entfernen. Andere Informationen mit hoher Relevanz für Gewerbetreibende und Verbände wie Bauvorhaben, Erschliessungs- und Gestaltungspläne müssen hingegen auch online länger zugänglich sein.

Publikationen müssen allen Personengruppen zugänglich sein

Gemäss den Grünen muss bei der Gesetzesanpassung sichergestellt werden, dass der Zugang zu den amtlichen Publikationen auch für Personen, die das Internet nicht nutzen, möglich ist. Daher gilt es, in einem Piloten zu prüfen, ob und mit welchen Kosten der Bezug einer gedruckten Fassung des Amtsblattes (ganz oder teilweise) auch künftig umsetzbar ist.

Weiter sollen die Gemeinden im Gesetz als öffentliche Einsichtsstelle definiert werden. Die Grünen sind froh, dass in der Vernehmlassungsvorlage bereits ein grosses Augenmerk darauf gelegt wurde, wie auch nach dem Primatswechsel die höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards erreicht werden können.

Mit den Präzisierungen bezüglich der oben genannten Faktoren würde gemäss den Grünen Solothurn eine ausgewogene und zukunftsorientierte Vorlage erreicht, die trotzdem den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung trägt.

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