Im Kanton Solothurn wird die Gebäudeversicherung modernisiert. Abgelehnt hat das Parlament zusätzlich zwei Anträge der SVP.
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Der Kantonsrat in Solothurn. - KEYSTONE
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Die Gebäudeversicherung im Kanton Solothurn wird modernisiert. Der Kantonsrat stimmte am Mittwoch der Totalrevision des aus dem Jahr 1972 stammenden Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG) zu und beschloss dazu Änderungen in der Kantonsverfassung und im Gebührentarif.

Das seit über 50 Jahren geltende Gebäudeversicherungsgesetz habe sich grundsätzlich bewährt, schrieb der Regierungsrat. Wichtige Elemente wie die obligatorische Feuer- und Elementarschadenversicherung oder die Rechtsform der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) als öffentlich-rechtliche Anstalt sollten deshalb beibehalten werden.

Weil sich seit 1972 vieles geändert habe, müsse das GVG jedoch dringend «den Entwicklungen von Gesellschaft, Klimawandel, Technik, Versicherungsmathematik» angepasst werden.

Kantonsrat Benjamin von Däniken (Mitte) bezeichnete die zahlreichen Änderungen als «grosse Kiste». Abgelehnt hat das Parlament zwei Anträge der SVP: sie schlug vor, den Sitz der Gebäudeversicherung nach Grenchen zu verlegen und den Verwaltungsrat der SGV nach Parteistärken zu besetzen.

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