Wie die Gemeinde Sissach mitteilt, müssen Umzüge innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden. Auch Vermieter müssen Ein- und Auszüge ihrer Mieter melden.
Standort des Grundbuchamts, des Konkursamts und der KESB in Sissach.
Standort des Grundbuchamts, des Konkursamts und der KESB in Sissach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Personen, die neu in Sissach Wohnsitz nehmen, innerhalb der Gemeinde um oder von Sissach wegziehen, haben dies innerhalb von 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung zu melden.

Dieselbe Meldepflicht haben Vermieter von Wohnungen oder Liegenschaften bei entsprechenden Mutationen ihrer Mieterschaft.

Man hat die Möglichkeit, den Umzug elektronisch bequem und tageszeitenunabhängig von zu Hause zu erledigen. Mehr Informationen dazu findet die Bevölkerung auf der Gemeindehomepage.

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