Sissach korrigiert Fehler bei neuer Parkraumbewirtschaftung
In Sissach wurden Parkbewilligungen zu früh verkauft und Bussen zu früh ausgestellt. Die Gemeinde erstattet Betroffenen Gebühren und ungültige Bussen zurück.

Wie die Gemeinde Sissach mitteilt, ist es bei der Initialisierung der neuen Parkraumbewirtschaftung leider zu einem Fehler gekommen. Der Kauf von Bewilligungen war schon vor Inkrafttreten der verkehrspolizeilichen Anordnung möglich.
Ebenso wurden auch schon Bussen gestützt auf das neue Regime ausgesprochen. Die Volksstimme berichtete am 13. Januar 2026 über diesen Fehler.
Was bedeutet das für Betroffene?
Inhabende von Parkbewilligungen mit Gültigkeit vor dem 20. Dezember 2025 werden direkt von der Gemeindeverwaltung angeschrieben. Sie brauchen nicht von sich aus aktiv zu werden.
Standardmässig wird der zu früh bezahlte Zeitraum über eine kostenlose Verlängerung der Bewilligung um dieselbe Zeit erstattet. Wer das nicht möchte, kann als Reaktion auf das Schreiben der Gemeindeverwaltung die Rückerstattung verlangen.
Parkbussen infolge fehlender Bewilligung oder nicht bezahlter Parkgebühren auf Gemeindestrassen oder Parkplätzen ohne gültige verkehrspolizeiliche Anordnung werden von der Gemeindeverwaltung zurückgenommen und erstattet. In diesem Fall werden die Bürger gebeten, Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufzunehmen.
Nicht erstattet werden Parkbussen infolge Verletzung der Strassenverkehrsordnung oder für nicht bezahlte Parkgebühren auf Parkplätzen mit gültiger verkehrspolizeilicher Anordnung (Friedhof, Bahnhof, alte Hauptstrasse und Freibad).









