Sissach erinnert Einwohner an das Zurückschneiden von Bäumen
Wie die Gemeinde Sissach schreibt, haben Strassenanstösser dafür Sorge zu leisten, das die Bäume nach den gesetzlichen Vorgaben zurückgeschnitten werden.

Äste von Sträuchern und Bäumen müssen nach den gesetzlichen Vorgaben zurückgeschnitten werden.
Bei Unfällen, verursacht durch fehlende Übersicht, liegt die Haftung bei den Grundeigentümern.
Unterlassen die verantwortlichen Grundeigentümer den Rückschnitt der Pflanzen, kann die Gemeinde die Arbeit zu deren Lasten veranlassen.
Ein detailliertes Merkblatt finden Einwohner auf der Website der Gemeinde in der Rubrik Verwaltung, Themen A bis Z, Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern.