Pfarrer verlangt intime Fotos von Meitli - verurteilt

Simon Binz
Simon Binz

Liestal,

Ein Baselbieter Pfarrer wurde wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt. Er hatte einen erfundenen Beratungsdienst genutzt, um zwei Mädchen zu täuschen.

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Im Baselbiet wurde ein Pfarrer wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt (Symbolbild). - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Baselbiet wurde ein Pfarrer wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt.
  • Er hatte zwei Jugendliche dazu gebracht, ihm Nacktfotos von ihnen zu schicken.
  • Für seine Taten erhielt der Baselbieter eine bedingte Gefängnisstrafe von zwölf Monaten.

Am Donnerstag musste sich das Baselbieter Strafgericht mit einem Pfarrer beschäftigen. Dieser war wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern angeklagt. Über den Fall berichtete zuerst das «SRF Regiojournal Basel/Baselland».

Die Taten liegen demnach über zehn Jahre zurück. Kennengelernt hatten sich Täter und Opfer laut Anklage im Konfirmationsunterricht und im Gottesdienst. Über die Zeit überzeugte der Pfarrer zwei Mädchen, bei einem SMS-Beratungsdienst mitzumachen.

Dabei sollte es sich angeblich um ein Peer-to-Peer-Angebot handeln. Also ein Dienst, bei dem Jugendliche, Gleichaltrige bei Fragen rund um Prävention und Erwachsenwerden unterstützen sollten.

Dieser Dienst hatte der Pfarrer aber nur erfunden. Er steckte nämlich selbst dahinter. Der Mann habe sich einerseits als Jugendliche und andererseits auch als Sozialarbeitern getarnt, so die Staatsanwaltschaft.

Er stellte intime Fragen zur Sexualität und verschickte Bilder nackter Körper – verbunden mit der Aufforderung, Vergleichsfotos zurückzuschicken. Dem kamen die beiden Mädchen mehrfach nach.

Aussagen der Opfer «nicht einstudiert»

Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte zum Prozessauftakt laut dem «Regiojournal» nervös. Er erklärte, er leide unter psychischen Problemen und befinde sich in Behandlung. Bis kurz vor Beginn des Verfahrens war er weiterhin als Pfarrer tätig. In seiner Aussage distanzierte er sich von früheren Angaben gegenüber der Polizei, in denen er einige Vorwürfe teilweise eingeräumt hatte.

Auch die beiden Betroffenen kamen im Prozess zu Wort. Sie erklärten, dass sie damals helfen und andere Jugendliche unterstützen wollten. Dass der Beratungsdienst nur eine Täuschung gewesen sei, belaste sie bis heute schwer. Besonders schmerzhaft sei für sie der Vertrauensbruch durch eine Bezugsperson gewesen.

Das Gericht schenkte den beiden Frauen Glauben. Ihre Schilderungen seien differenziert, wirkten nicht einstudiert oder strategisch, betonte der Richter. Das Urteil: Zwölf Monate Freiheitsstrafe mit einer zweijährigen Probezeit sowie ein fünfjähriges Berufsverbot. Der Täter dürfe nicht mehr als Pfarrer Kontakt zu Jugendlichen haben, so das Gericht.

Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert

Dass der Angeklagte seine Position als Vertrauensperson ausgenutzt habe, sei «jenseitig», erklärte der Richter. Zugleich wertete das Gericht strafmildernd, dass der Mann im Prozess Reue und Einsicht gezeigt habe. Zur Urteilsverkündung erschien der Pfarrer allerdings nicht – nach Angaben der Verteidigung aus psychischen Gründen.

Diese hatte auf Freispruch plädiert: Es gebe keine Beweise mehr für die Existenz der Bilder und Chats, im Zweifel müsse für den Angeklagten entschieden werden. Die Vorfälle wurden erst rund zehn Jahre später bekannt – nachdem der Partner einer der Frauen Zweifel an der Echtheit des SMS-Dienstes geäussert hatte.

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