Gelterkinden

Regeln für das Parken auf öffentlichem Grund in Gelterkinden

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Fahrzeugbesitzer, die keine Parkmöglichkeit auf privatem Areal haben, können in Gelterkinden eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparken beantragen.

Strasse in der Gemeinde Gelterkinden.
Strasse in der Gemeinde Gelterkinden. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Gelterkinden mitteilt, werden Fahrzeugbesitzer gebeten, ihre Fahrzeuge primär auf dem eigenen oder auf privatem Areal zu parkieren.

Wird auf einer öffentlichen Strasse parkiert, muss einiges beachtet werden.

Nicht auf Trottoirs, Hauptstrassen und vor Zufahrten parken

Grundsätzlich darf nicht parkiert werden in einem Halteverbot, auf Hauptstrassen, auf Radstreifen, auf Trottoirs sowie vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.

In Begegnungszonen gilt ein Parkverbot ausserhalb der markierten Felder.

An unübersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven und Kuppen, ist das Parkieren untersagt.

Durchfahrtsbreite von drei Meter gewährleisten

Die Durchfahrtsbreite von drei Meter ist immer zu gewähren (Durchfahrt für Rettungskräfte, Feuerwehr, LKWs et cetera).

Auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen darf nicht näher als fünf Meter von der Querfahrbahn geparkt werden.

Weitere Verkehrsregeln sind der Verkehrsregelnverordnung des Bundes (VRV, 741.11) zu entnehmen.

Bewilligung für nächtliches Dauerparken beantragen

Im Weiteren gilt, dass in der Gemeinde wohnhafte Fahrzeugbesitzer mit Motorfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die keine Parkiermöglichkeit auf privatem Areal haben, eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren (Laternenparking) auf öffentlichem Grund bei der Bauabteilung Gelterkinden beantragen können.

Die Bewilligungsgebühr beträgt 50 Franken pro Monat und Fahrzeug.

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