Wie die Gemeinde Zunzgen angibt, müssen neu gehaltene Hunde mit dem Impfausweis sowie dem Versicherungsnachweis bei der Gemeindeverwaltung registriert werden.
Die Gemeindeverwaltung Zunzgen an der alten Landstrasse 5.
Die Gemeindeverwaltung Zunzgen an der alten Landstrasse 5. - Nau.ch / Werner Rolli
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Wenn ein neuer Hund gehalten wird oder es sich um einen neu zugezogenen Hundehalter handelt, sollte die Registrierung des Hundes persönlich in der Gemeindeverwaltung erfolgen.

Der Impfausweis und der Versicherungsnachweis (Haftpflicht) sollten bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Jährliche Gebührenrechnung erfolgt im Februar 2024

Die Hundegebühr pro Jahr beträgt 80 Franken für den ersten Hund und 160 Franken für jeden weiteren Hund.

Bereits registrierte Hundebesitzer erhalten im Laufe des Monats Februar 2024 die jährliche Gebührenrechnung.

Es wird darum gebeten, auch mitzuteilen, wenn kein Hund mehr gehalten wird.

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