Wie die Gemeinde Läufelfingen mitteilt, ist illegale Verbrennung von Abfällen im Freien oder in privaten Feuerungsanlagen immer noch nicht ganz verschwunden.
Blick von Läufelfingen in Richtung Südwesten mit dem Hof Walten am Bildrand oben rechts.
Blick von Läufelfingen in Richtung Südwesten mit dem Hof Walten am Bildrand oben rechts. - Nau.ch / Werner Rolli
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Diese Art der Abfallbeseitigung belastet die Umwelt ausserordentlich stark, verstösst gegen die gesetzlichen Vorschriften und kann Einwohnern in jeder Hinsicht teuer zu stehen kommen.

Die entstehenden Abgase gefährden nicht nur Personen, sondern können auch Heizungsanlagen und Kamine in Mitleidenschaft ziehen.

Die Reinigungs- und Reparaturkosten fallen rasch einmal weit höher aus als die eingesparten Entsorgungsgebühren eines ganzen Jahres.

Einwohner dürfen zur Feuerung nur trockenes Brennholz oder andere im Handel erhältliche Heizmaterialien benutzen.

Verbotenes Material für die Hausfeuerung

In der Hausfeuerung darf kein Altholz (Möbel, Spanplatten, Paletten, behandeltes Abfallholz), Papier und Karton (ausgenommen als Anfeuerungsmaterial), Kunststoffe oder Verbundstoffe (Tetra-Packungen), Textilien, Putzlappen und andere brennbare Abfälle verfeuert werden.

Weiter macht die Gemeinde die Einwohner darauf aufmerksam, dass das Verbrennen von Gartenabfällen im Siedlungsgebiet generell verboten ist.

Gartenabfälle lassen sich meist sinnvoll verwerten (Häckseldienst der Gemeinde, Kompostierung im Garten).

Bei Krankheitsbefall oder für Unkraut ist die Kehrichtabfuhr die richtige Alternative.

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