Wie die Gemeinde Böckten mitteilt, ist der Feuerungsrapport bis spätestens am 7. Oktober 2022 abzugeben.
Die Gemeindeverwaltung in Böckten.
Die Gemeindeverwaltung in Böckten. - Nau.ch / Werner Rolli
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Ab November 2022 werden wieder die Öl- und Gasfeuerungsanlagen kontrolliert. Gemäss Reglement werden auch Kontrollresultate von konzessionierten Servicefirmen anerkannt.

Hausbesitzer können demzufolge wählen, ob sie die Kontrollmessung durch eine Servicefirma oder durch das Kontrollpersonal der Gemeinde durchführen lassen wollen.

Die Bevölkerung soll abklären, ob die Feuerungskontrolle im Servicevertrag inbegriffen ist.

Messpflichtig sind sämtliche bestehende, sowie alle seit der letzten Messperiode (2020/2021) neu installierten Öl- und Gasfeuerungen.

Kontrollen durch eine Servicefirma

Daraus ergibt sich nun folgendes: Kontrollen durch eine Servicefirma haben bis am 30. September 2022 zu erfolgen.

Der Feuerungsrapport ist durch die Servicefirma auszufüllen. Sie geben diesen zusammen mit dem Kontrollstreifen des Messgerätes der Gemeindeverwaltung Böckten bis spätestens am 7. Oktober 2022 ab.

Alle Anlagen, für die kein Rapport mit Kontrollstreifen eingegangen ist, werden ohne weitere Anmeldung durch den Kontrolleur der Gemeinde überprüft.

Andreas Bichsel als Kontrolleur bestimmt

Als Kontrolleur wurde wie bei der letzten Feuerungskontrolle Herr Andreas Bichsel, Gelterkinden, bestimmt.

Die Kosten von 60 Franken für einstufige Anlagen und 100 Franken für zweistufige Anlagen stellt die Gemeinde in Rechnung.

Hausbesitzer, die den Feuerungsrapport mit dem Kontrollstreifen der Servicefirma nicht an die Gemeinde abgegeben haben, wird Herr Bichsel einen Unkostenbeitrag über 15 Franken verrechnen.

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