Wie die Gemeinde Hemmiken mitteilt, gilt aus Rücksicht und zum Schutz der Wildtiere vom 1. April bis 31. Juli die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Hemmiken grenzt im Norden an Buus, im Nordosten an Hellikon (AG), im Osten an Wegenstetten (AG), im Südosten an Rothenfluh und im Südwesten und Westen an Ormalingen.
Hemmiken grenzt im Norden an Buus, im Nordosten an Hellikon (AG), im Osten an Wegenstetten (AG), im Südosten an Rothenfluh und im Südwesten und Westen an Ormalingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Frühling bekommen die Tiere ihren Nachwuchs und brauchen besondere Rücksicht. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt.

Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen.

Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde.

Der Schutz gilt auch zugunsten der Pflanzenwelt

Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich.

Die Waldbesucher werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.

In Wildruhegebieten gilt dieser Schutz ganzjährig.

Die Leinenpflicht wird erweitert

Das neue Wildtier- und Jagdgesetz Basel-Stadt sieht ebenfalls eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit vor. Die neue Gesetzgebung ist aber noch nicht in Kraft.

Das Schutzbedürfnis für Jungtiere besteht jedoch trotzdem. Hundehalter sind deshalb gebeten, ihre Vierbeiner während der Brut- und Setzzeit an der Leine zu führen.

In der künftigen Verordnung werden im Kanton Basel-Stadt Gebiete festgelegt sein, die von der Leinenpflicht ausgenommen sind.

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