Fehlbare Strassenanstösser gefährden Verkehr in Wintersingen
Wie die Gemeinde Wintersingen mitteilt, werden fehlbare Strassenanstösser aufgefordert, ihre Bepflanzungen bis zum 17. September 2023 zurückzuschneiden.

Vermehrt stellt der Gemeinderat fest, dass Äste von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken in das Trottoir- oder das Gemeindestrassenprofil ragen.
Das kommunale Strassenreglement schreibt vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird.
Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4,5 Meter und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2,5 Meter überragen.
Der Gemeinderat fordert deshalb die fehlbaren Grundstückesitzer auf, die ins Strassen- beziehungsweise Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste entsprechend den Bestimmungen bis Sonntag, 17. September 2023, zurückzuschneiden.








